Mitteilungen - Jugend, Soziales, Gesundheit

StGB NRW-Mitteilung 642/2015 vom 07.10.2015

Härtefallfond „Alle Kinder essen mit“

Die Geschäftsstelle des Städte- und Gemeindebundes NRW hat in den Mitteilungen vom 13.05.2015 (lfd. Nr. 339/2015) bereits über die Verlängerung des Härtefallfonds „Alle Kinder essen mit“ bis zum 31.07.2020 informiert.

Die Förderrichtlinien mussten inzwischen erneut überarbeitet werden. Die ab dem 01.08.2015 gültigen Förderrichtlinien sowie die Änderungsrichtlinien zum Härtefallfond können auf der Homepage des MAIS NRW unter www.mais.nrw.de abgerufen werden.

Die Änderungen sind insbesondere auf die Änderungen im Asylbewerberleistungsgesetz zurückzuführen. Dieses wurde dahingehend geändert, dass nunmehr auch Asylbewerber einen Anspruch auf Leistungen im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets haben können (§ 3 Abs. 3 Asylbewerberleistungsgesetz). Zudem wurde klargestellt, dass Hortkinder im Vergleich zu den BUT berechtigten Personenkreis dann eine Zuwendung zur gemeinschaftlichen Mittagsversorgung erhalten, wenn Sie zum Leistungsbereich des SGB II SGB XII gehören.

Az.: III/2 37.0.2

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