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StGB NRW-Mitteilung 346/2012 vom 05.06.2012
Härtefallfonds „Alle Kinder essen mit“
Das Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales hat darauf hingewiesen, der NRW Härtefallfonds „Alle Kinder essen mit“ für einkommensschwache Familien werde um ein weiteres Jahr verlängert. Für das kommende Schuljahr stünden dafür rd. 2 Mio. Euro zur Verfügung. Der Härtefallfond unterstütze seit dem 01.08.2008 Kinder und Jugendliche, die an einer gemeinsamen Mittagsverpflegung teilnehmen, aber trotz sozialer Notlage keine Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket des Bundes erhalten würden. Dieser Fonds sei zunächst bis Juli 2012 befristet. Der Grund hierfür seien die auf Bundesebene laufenden Bemühungen des Landes NRW, auch dem vom Asylbewerberleistungsgesetz erfassten Kindern und Jugendlichen Ansprüche nach dem Bildungs- und Teilhabepaket zu ermöglichen. Ein erfolgreicher Abschluss dieser Beratung sei jedoch derzeit nicht absehbar.
Darüber hinaus gebe es weitere Härtefälle, in den Familien trotz bestehender finanzieller Notlage keine Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket erhalten. Dies seien beispielsweise alleinerziehende Mütter mit mehreren Kindern, die aber wegen geringfügiger Überschreitung von Einkommensgrenzen keinen Anspruch auf Transferleistungen haben würden oder Familien in einem Privatinsolvenzverfahren.
Derzeit würden rd. 5.500 Kinder von dem NRW-Härtefallfonds „Alle Kinder essen mit“ profitieren. Die Leistungen würden sich an denen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket orientieren. Das seien je nach Einzelfall etwa zwei bis drei Euro pro Kind und Tag.
Nähere Informationen zum Härtefallfond können unter www.mais.nrw.de abgerufen werden.
Az.: III/2 711-2