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StGB NRW-Mitteilung 500/2012 vom 03.09.2012
Härtefallfonds "Alle Kinder essen mit"
Das Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales teilt mit:
Familien, die Unterstützung aus dem Härtefallfonds „Alle Kinder essen mit“ in Anspruch nehmen wollen, müssen dies bis zum 15. September beantragen.
Schulen sollten nach Anraten des Sozialministers Guntram Schneider Familien in schwierigen finanziellen Verhältnissen gezielt auf die Verlängerung des Härtefallfonds „Alle Kinder essen mit“ hinweisen. Aus diesem Fonds der Landesregierung erhalten Kinder aus einkommensschwachen Familien eine finanzielle Unterstützung für die Gemeinschaftsverpflegung in Kita und Schule.
Die betroffenen Familien müssen sich bis Mitte September mit den zuständigen kommunalen Stellen in Verbindung setzen, damit sie eine Unterstützung aus dem Härtefallfonds erhalten können. Die Entscheidung treffen die kommunalen Stellen, die auch für die Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepaketes zuständig sind. Das sind in der Regel die Jobcenter, aber auch die Sozialämter können Auskunft geben. Die Leistungen orientieren sich an denen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket; das sind je nach Einzelfall etwa zwei bis drei Euro pro Kind und Tag.
Unterstützt werden Kinder und Jugendliche, die trotz sozialer Notlage keine Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket des Bundes erhalten. Dies sind beispielsweise Familien, die Unterstützung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten, Familien in einem Privatinsolvenzverfahren oder alleinerziehende Mütter, die wegen geringfügiger Überschreitung von Einkommensgrenzen keinen Anspruch auf Leistungen haben.
Die Landesregierung hatte im Mai beschlossen, den ursprünglich bis Juli 2012 befristeten Härtefallfonds um ein weiteres Jahr (bis zum 31. Juli 2013) zu verlängern. Dafür wurden für das kommende Schuljahr zwei Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Hintergrund dafür war, dass trotz der Bemühungen des Landes bislang keine Einigung mit dem Bund
gefunden werden konnte, die Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes auf andere bedürftige Gruppen auszuweiten.
Informationen zum Härtefallfonds unter: www.mais.nrw.de
Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle des Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales, Tel.: 0211 855-3118.
(Quelle: Presseinformation — 742/8/2012 der Landesregierung NRW vom 21.08.2012)
Az.: IV/2 211-13