Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 464/2024 vom 30.07.2024

Halbjahresbilanz zum Ausbau der Windenergie in NRW und Erlass zur Anwendung von § 2 EEG

Nach einer Auswertung des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (LANUV) wurden in Nordrhein-Westfalen im ersten Halbjahr 2024 228 Windenergieanlagen mit einer Gesamtleistung von 1.336 Megawatt genehmigt. Das macht einen Anteil von mehr als einem Viertel aller bundesweiten Genehmigungen aus und sorgt dafür, dass NRW im Ländervergleich deutlich an der Spitze liegt.

Installiert wurden im ersten Halbjahr 2024 in Nordrhein-Westfalen 61 Windenergieanlagen mit einer Gesamtleistung von 275 MW. Bis Juli 2024 waren insgesamt 3.799 Anlagen mit einer Leistung von 7.417 MW in Betrieb. Seit Beginn der Legislaturperiode im 3. Quartal 2022 wurden bis zum Juli dieses Jahres bereits 240 Windenergieanlagen in Betrieb genommen. Zusätzlich liegen bereits jetzt Genehmigungen für weitere 672 Windenergieanlagen vor.

Mit dem Ziel, die Versorgung mit Erneuerbarer Energie sicherzustellen und Planungs- und Genehmigungsverfahren weiter zu beschleunigen, hat die Landesregierung einen Erlass zur grundsätzlichen Anwendung von § 2 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) verabschiedet (MBl. NRW. 2024 S. 677). § 2 EEG bestimmt, dass die Errichtung und der Betrieb von EE-Anlagen sowie die dazugehörigen Nebenanlagen im überragenden öffentlichen Interesse liegen und der öffentlichen Gesundheit und Sicherheit dienen. Bis die Stromerzeugung im Bundesgebiet nahezu treibhausgasneutral ist, sollen die erneuerbaren Energien als vorrangiger Belang in die jeweils durchzuführenden Schutzgüterabwägungen eingebracht werden. Der Erlass soll eine Arbeitshilfe zu der Frage darstellen, inwieweit im Einzelfall eine Anwendung des § 2 EEG zu prüfen ist, und Hinweise geben, mit welcher Bedeutung § 2 EEG regelmäßig in eine Schutzgüterabwägung einzustellen ist.

Die Pressemitteilung der Landesregierung zu den beiden Themen mit weiteren Informationen und Links ist abrufbar unter https://www.land.nrw/pressemitteilung/halbjahresbilanz-zum-ausbau-der-windenergie-nordrhein-westfalen-weiterhin.

Az.: 28.6.9-002/003

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