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Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft
StGB NRW-Mitteilung 529/2024 vom 21.08.2024
Halbjahresbilanz zum Zubau erneuerbarer Energien
Deutschland hat im ersten Halbjahr 2024 deutliche Fortschritte beim Ausbau der erneuerbaren Energien gemacht. Die Kombination aus gesetzlichen Anpassungen, beschleunigten Genehmigungsverfahren und technologischen Entwicklungen hat dazu geführt, dass ein immer größerer Anteil des Stromverbrauchs durch erneuerbare Energien gedeckt wird. Jetzt gilt es, den Ausbau und die Modernisierung der Stromnetze ökonomisch sinnvoll voranzutreiben und dabei die Akzeptanzsicherung vor Ort im Blick zu behalten.
Im ersten Halbjahr 2024 hat Deutschland Fortschritte beim Ausbau erneuerbarer Energien erzielt. In diesem Zeitraum wurden 57 Prozent des Stromverbrauchs durch erneuerbare Energien gedeckt und die Dynamik nimmt weiter zu. Das Ziel der Bundesregierung ist es, bis 2030 mindestens 80 Prozent des Bruttostromverbrauchs aus erneuerbaren Energien zu decken.
Laut Bundesnetzagentur wurden von Januar bis Juni 9,3 GW an neuen Erneuerbare-Energien-Anlagen in Betrieb genommen. Dies entspricht einer Steigerung der Gesamtleistung um 5,3 Prozent im Vergleich zum Jahresende 2023. Besonders hervorzuheben ist der Zuwachs bei der Solarenergie: Im ersten Halbjahr 2024 wurden etwa 516.000 neue Solaranlagen mit einer Leistung von rund 7,6 GW installiert. Die Gesamtleistung aller installierten Solaranlagen beträgt nun über 90 GW.
Im Bereich der Windenergie wurden im ersten Halbjahr 2024 knapp 5,6 GW Leistung für neue Windenergieanlagen an Land genehmigt, was einer Steigerung von fast 70 Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum entspricht. Offshore gingen 377 MW neue Leistung in der Ost- und Nordsee in Betrieb. An Land wurden 600 MW neue Windleistung installiert, wobei gleichzeitig 230 MW durch Stilllegungen älterer Anlagen kompensiert werden mussten. Insgesamt liegt die Windleistung an Land aktuell bei knapp 62 GW.
Auch Balkon-PV-Anlagen erfreuen sich großer Beliebtheit. Zwischen Januar und Juni 2024 wurden ca. 220.000 neue Einheiten mit einer Bruttoleistung von 200 MW registriert. Diese Entwicklung soll zum Teil auf eine bessere Datenlage durch vereinfachte Registrierungsprozesse im Marktstammdatenregister zurückzuführen sein.
Vergleicht man die bereits erreichten Ausbauzahlen mit dem durch die Bundesregierung vorgesehenen Ausbaupfad, ist festzustellen, dass die Abweichungen nicht mehr erheblich sind: So sind im EEG für Windenergie an Land 69 Gigawatt installierte Leitung im Jahr 2024 vorgesehen; für Solaranlagen 88 GW. Zurecht weist die Bundesnetzagentur darauf hin, dass dieser Fortschritt eine Herausforderung für den gesamten Transformationsprozess im Stromsektor darstellt. Jetzt gilt es den Hochlauf der Anlagen erneuerbarer Energien mit dem Ausbau und der Modernisierung der Stromnetze zu synchronisieren und die Möglichkeiten der Speicherung voranzutreiben.
Zudem muss die Netzentgeltregulierung so ausgestaltet werden, dass nicht die den Ausbau intensiv tragenden Regionen die höchsten Netzentgelte leisten müssen. Insgesamt müssen die Belastungen für die Wirtschaft und für die Bürgerinnen und Bürger im Blick behalten werden. Dabei muss die Debatte um den Vorrang der Erdverkabelung sorgfältig geführt werden, denn die Kostenfrage kann nicht losgelöst von der Akzeptanz vor Ort beantwortet werden.
Weitere Informationen
Bundesnetzagentur: www.bundesnetzagentur.de
Az.: 28.6.9-012/001