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Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft
StGB NRW-Mitteilung 507/2016 vom 23.08.2016
Handelsabkommen CETA weiter umstritten
Das CETA Abkommen bleibt weiter umstritten. Nachdem der Bundeswirtschaftsminister und der Vorsitzende des Handelsausschusses des EU-Parlamentes in der vergangenen Woche für das Abkommen plädiert haben, gibt es jetzt vermehrt Gegenstimmen aus der SPD. In der vergangenen Woche hatte sich Sigmar Gabriel zu CETA und TTIP geäußert und dabei das Abkommen mit Kanada und die Verhandlungserfolge gelobt. So stehen im CETA Vertrag ein Handelsgerichtshof und keine anonymen Schiedsgerichte. Der Umwelt-, Verbraucher- und Arbeitnehmerschutz sei vertraglich verankert und die öffentliche Daseinsvorsorge auch weiterhin vor Zwangsprivatisierung geschützt.
Der Vorsitzende des Handelsausschusses des Europaparlamentes, Bernd Lange, veröffentlichte eine 28-seitige Synopse, in der er die von seiner Partei aufgestellten „roten Linien“ mit dem Vertragstext vergleicht. Dabei kommt er zu dem Schluss, dass die roten Linien weitestgehend eingehalten worden sind und noch offene Frage im weiteren parlamentarischen Prozess geklärt werden können.
Zu einer anderen Bewertung kommt der SPD Bundestagsabgeordnete Matthias Miersch. In einer siebenseitigen Bewertung vertritt er die Auffassung, dass von der Partei gezogene „rote Linien“ in zentralen Punkten nicht eingehalten werden.
Er kritisiert insbesondere das Kapitel über den Investitionsschutz und fordert die ersatzlose Streichung. Der Vertragstext biete in seiner jetzigen Form durch die Vielzahl unbestimmter Rechtsbegriffe beim Investitionsschutz ein Einfallstor für Auslegungsstreitigkeiten, obwohl die Rechtssysteme der Vertragspartner den Investoren einen ausreichenden Schutz bieten. Durch ein Streichen des Investitionsschutzkapitels würde auch die Notwendigkeit eines Handelsgerichtshofes entfallen. Weiterhin kritisiert er den Negativlistenansatz im Bereich der Daseinsvorsorge. Diese biete, insbesondere aufgrund der vielen im Annex geregelten Ausnahmen, einen unnötigen Ansatz für Auslegungsstreitigkeiten.
Die SPD wird am 19. September auf einem Parteikonvent über CETA beraten und bewerten, inwiefern die intern aufgestellten Kriterien eingehalten worden sind. Die kommunalen Spitzenverbände haben zusammen mit dem BMWi im Vorfeld der CETA Verhandlungen ebenfalls rote Linien herausgearbeitet. Hierzu finden auf Basis des deutschen Vertragstextes die Auswertungen innerhalb der kommunalen Spitzenverbände statt.
Dabei sind Nachbesserungen aus kommunaler Sicht bei der deutschen Sprachfassung insbesondere im Hinblick auf die „public-utility“-Klausel geboten. Während z.B. im Englischen der „public utility“-Begriff in erster Linie netzgebundene Infrastrukturen, darunter auch die Abwasserbeseitigung, umfasst, greift die deutsche Sprachfassung mit „öffentliche Versorgungsdienstleistung“ deutlich zu kurz. Notwendig ist eine Übersetzung, die umfassend auf die Leistungen der öffentlichen Daseinsvorsorge abstellt.
Dies werden die kommunalen Spitzenverbände gegenüber dem Bundeswirtschaftsministerium und in den kommenden Beratungen von Bundestag und Bundesrat zu CETA deutlich machen. Die Bewertung der Abgeordneten finden sich auf den jeweiligen Webseiten http://www.matthias-miersch.de/ sowie http://www.bernd-lange.de/ .
Az.: 28.5-002/001 we