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Mitteilungen - Bauen und Vergabe
StGB NRW-Mitteilung 342/2024 vom 15.05.2024
Handlungsempfehlungen zur Erstellung von Mietspiegeln veröffentlicht
Mit der Reform des Mietspiegelrechts, bestehend aus dem Mietspiegelreformgesetz und der Mietspiegelverordnung, wurde ein neuer Rechtsrahmen für die Erstellung von Mietspiegeln geschaffen. Das Mietspiegelreformgesetz, das im Juli 2022 in Kraft getreten ist, sieht für Städte mit mehr als 50.000 Einwohnern eine Pflicht zur Erstellung von Mietspiegeln vor. Dabei besteht Wahlfreiheit zwischen einem einfachen und einem qualifizierten Mietspiegel.
Den notwendigen Inhalt von Mietspiegeln und das Verfahren zu deren Erstellung und Anpassung einschließlich Dokumentation und Veröffentlichung regelt die Mietspiegelverordnung.
Aufgrund der Änderungen durch die Mietspiegelreform hat das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) seine Hinweise zur Erstellung von Mietspiegeln an die neue Rechtslage angepasst.
Die Broschüre „Handlungsempfehlungen zur Erstellung von Mietspiegeln“ stellt alle Phasen der Mietspiegelerstellung dar und gibt konkrete Hinweise insbesondere zur Datenerhebung und -auswertung. Indem sie methodisch abgesicherte Vorgehensweisen vorstellt, erleichtert sie die Planung und Durchführung der Erstellung von Mietspiegeln. Die Broschüre stellt einen zentralen Orientierungsrahmen bei der rechtssicheren Erstellung von Mietspiegeln dar.
Sie ist abrufbar unter https://www.bbsr.bund.de/BBSR/DE/veroeffentlichungen/sonderveroeffentlichungen/2024/handlungsempfehlungen-erstellung-mietspiegel.html.
Zusätzlich zur digitalen Version werden Anfang Juni Druckexemplare der Handlungsempfehlungen herausgegeben. Alle Kommunen ab 10.000 Einwohnern erhalten unaufgefordert ein Druckexemplar zugeschickt.
Az.: 20.4.2.2-004/005 ste