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Mitteilungen - Bauen und Vergabe
StGB NRW-Mitteilung 328/2023 vom 31.05.2023
Handlungshilfe zu Sicherheit und Gesundheitsschutz im Baudenkmal
Das Land Nordrhein-Westfalen verfügt mit rund 83.000 Bau- und Gartendenkmälern über eine kulturhistorisch reiche und vielfältige Denkmallandschaft. Zahlreiche Baudenkmäler werden als Arbeitsstätte, Schule oder Kindertageseinrichtung genutzt. Um neue Nutzungen in historischen Strukturen betreiben zu können, sind oftmals bauliche Anpassungen oder Veränderungen erforderlich. Hierzu zählen auch solche Maßnahmen, die der Sicherheit und dem Gesundheitsschutz dienen und auf dem Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit basieren. Die Unfallkasse NRW hat in Zusammenarbeit mit dem LVR und LWL eine Handlungshilfe zu Sicherheit und Gesundheitsschutz im Baudenkmal herausgegeben, die unter folgendem Link heruntergeladen werden kann:
https://www.lwl.org/302a-download/PDF/UnfalkasseNRW_PIN86_Baudenkmaeler.pdf
Für die Vereinbarkeit der Anforderungen, die aus den Belangen Denkmalschutz und Denkmalpflege einerseits, Sicherheit und Gesundheitsschutz andererseits resultieren, ist diese Handlungshilfe ein Leitfaden und Wegweiser. Die Darstellung des Ineinandergreifens der öffentlich-rechtlichen Vorschriften soll allen beteiligten Personen – im Rahmen ihres Verantwortungsbereiches – die Organisation der erforderlichen Maßnahmen erleichtern. Ziel ist es, die Beteiligten für die erhöhten Anforderungen an Substanzerhalt und Gestaltung im Denkmalkontext zu sensibilisieren, um möglichst denkmalgerechte Lösungen für Sicherheit und Gesundheitsschutz in den Baudenkmälern von Nordrhein-Westfalen zu erreichen.
Dabei kommen oftmals nicht die Standardlösungen aus dem technischen Regelwerk für Sicherheit und Gesundheitsschutz zur Anwendung. Stattdessen sind individuelle Einzelfalllösungen gefragt, welche die gleiche Sicherheit und den gleichen Gesundheitsschutz wie die Lösungen aus dem Regelwerk erreichen müssen. Prozesse, die zu denkmalgerechten Ergebnissen führen, sind oftmals etwas (zeit)aufwendiger. Dies soll frühzeitig von allen Beteiligten mitgedacht und eingeplant werden, um gute Lösungen für die Nutzerinnen und Nutzer der jeweiligen Einrichtung und des betroffenen Denkmals zu finden.
Az.: 20.7.1-002/001