Eindrücke vom
Hauptausschuss 2024
Mitteilungen - Jugend, Soziales, Gesundheit
StGB NRW-Mitteilung 169/2007 vom 31.01.2007
Handlungskonzept zum Ausbau der Sozialen Frühwarnsysteme
Die Landesregierung hat am30.01.2007 das von Ministerpräsident Jürgen Rüttgers in seiner Neujahransprache angekündigte Handlungskonzept zum besseren Schutz von Kindern beschlossen, allerdings ohne vorherige Information oder Abstimmung mit den kommunalen Spitzenverbänden. Das Handlungskonzept der Landesregierung umfasst folgende Maßnahmen:
• Die Teilnahme an Früherkennungsuntersuchungen soll sichergestellt werden. Dazu ist eine positive Meldepflicht der Kinderärzte erforderlich. Ziel ist es, dass die Eltern der Kinder, die erstmals oder wiederholt an einer Früherkennungsuntersuchung nicht teilnehmen, angesprochen und über die Bedeutung der Früherkennungsuntersuchungen informiert werden.
• Ergänzend dazu soll es eine Initiative zur Änderung der Früherkennungsrichtlinien geben. Ziel ist eine Ergänzung der Untersuchungsinhalte und eine Überprüfung der Untersuchungsintervalle.
• Die Landesregierung unterstützt die Pläne der Bundesjustizministerin, dass familiengerichtliche Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls leichter angewendet werden können.
• Das neue Gesetz für die Kindertagesstätten soll eine stärkere Verpflichtung der Eltern vorsehen, die Teilnahme ihrer Kinder an den Vorsorgeuntersuchungen zu belegen.
• Allen Städten, Gemeinden und Kreisen im Land soll ein Elternbegleitbuch angeboten werden. Damit sollen rund 150.000 junge Eltern durch die Kommunen angesprochen und erreicht werden können.
• Die Sozialen Frühwarnsysteme in Nordrhein-Westfalen sollen flächendeckend ausgebaut werden. Bereits heute gibt es rund 30 vom Land mit initiierte Frühwarnsysteme. Die Landesregierung will weitere Mittel zur Verfügung stellen. Darüber hinaus soll es Qualifizierungskurse für Erzieherinnen im Sozialen Frühwarnsystem geben.
• Mit der Weiterentwicklung von 3.000 Kindertageseinrichtungen zu Familienzentren soll das kommunale Präventionsnetz ausgebaut werden.
• Fortbildungsinitiativen für Lehrerinnen und Lehrer sowie Fachkräfte der Kinder-, Jugend- und Familienhilfe.
• Gemeinsam mit den Trägern der Kinder- und Jugendhilfe will das Land Empfehlungen zum Kinderschutz entwickeln.
• Eine Expertenkommission soll den weiteren Aufbau wirksamer Kooperationsstrukturen begleiten und unterstützen. Noch im Frühjahr sollen Vertreterinnen und Vertreter des Kinderschutzes, der Ärzteschaft, der kommunalen Spitzenverbände, der Jugend-, Familien- und Gesundheitshilfe, der Schulen, der Krankenkassen, der Wohlfahrtsverbände, der Polizei und der Kirchen in die Kommission berufen werden.
• Eine landesweite Fachkonferenz, an der die örtlichen Jugendämter und freien Träger der Kinder- und Jugendhilfe beteiligt sind, soll den kontinuierlichen Austausch unter allen Beteiligten verbessern.
Eine Beratung des Handlungskonzepts ist in der kommenden Sitzung des StGB-Ausschusses für Jugend, Soziales und Gesundheit vorgesehen.
Az.: III 705-5