Mitteilungen - Jugend, Soziales, Gesundheit

StGB NRW-Mitteilung 634/2012 vom 22.11.2012

Handlungsprogramm „Brücken bauen in den Beruf“

Immer mehr Frauen verfügen heute über eine gute Ausbildung. Jedoch finden sie nach einer Unterbrechung ihrer beruflichen Tätigkeit aufgrund der Betreuung von Kindern oder der Pflege von Angehörigen oft nur schwer einen guten Wiedereinstieg ins Berufsleben. Häufig werden eine Anpassungsqualifikation, eine Zusatzqualifikation oder eine grundsätzliche berufliche Neuorientierung gefordert. Genau hier setzt das Handlungsprogramm „Brücken bauen in den Beruf an“, indem es zwischen Familie und Beruf sowie Familie und Ausbildung vermittelt und zur Steigerung der Frauenerwerbstätigkeit beiträgt.

Das Handlungsprogramm unterteilt sich in die drei Förderungsschwerpunkte Informieren, Fördern und Umdenken. Neben dem wegweisenden Informationsangebot „wiedereinstieg.nrw.de“ bieten der Servicedienst „KomNet“ sowie die Telefonhotline „NRW direkt“ Informationen und Orientierung. Mittels des Bildungsschecks, der an eine Beratung gekoppelt ist, können sich Berufsrückkehrende für den Wiedereinstieg fit machen und erhalten einen Zuschuss von bis zu 500€ für die Weiterbildungskosten. Die Förderlinie „Teilzeitberufsausbildung: Einstieg begleiten — Perspektiven öffnen“ (TEP) soll die Möglichkeit einer betrieblichen Ausbildung in Teilzeit weiter bekannt machen und junge Mütter ohne abgeschlossene Berufsausbildung unterstützen. Ziel ist es auch, ein Umdenken in Richtung einer familienfreundlichen Arbeitswelt zu erreichen, denn das Land NRW braucht Fachkräfte, Frauen wie Männer. Hierzu werden neben Werkstattgesprächen regionale Schwerpunktaktionen stattfinden.

Das Handlungsprogramm wird aus Mitteln des Landes und des Europäischen Sozialfonds gefördert.

Die Broschüre „Brücken bauen in den Beruf. Handlungsprogramm für Berufsrückkehrende des Landes Nordrhein-Westfalen“ enthält eine Darstellung der Anlaufstellen und Initiativen für den Weg in eine qualifizierte und existenzsichernde Beschäftigung und kann kostenlos über info@mais.nrw.de im Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales bestellt werden. Zudem steht sie als pdf-Dokument zum Download unter www.mais.nrw.de zur Verfügung.

Az.: III/2 810-2

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