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Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft
StGB NRW-Mitteilung 78/2006 vom 10.01.2006
Handlungsrahmen für die Genehmigung von Haushaltssicherungskonzepten
Das Innenministerium NRW hat am 10.01.2006 mitgeteilt, dass der Handlungsrahmen für die Genehmigung von Haushaltssicherungskonzepten (HSK) geändert worden ist. Kommunen mit einem HSK sind ab sofort davon befreit, für die Realsteuern überdurchschnittlich hohe Hebesätze festzulegen.
In Zukunft reicht es aus, wenn die kommunalen Realsteuerhebesätze mindestens dem Durchschnitt vergleichbar großer Kommunen entsprechen. Die jeweiligen Hebesätze bis auf den Durchschnitt der Größenklasse zu senken, erlaubt die Neuregelung aber nicht. Das ist erst möglich, wenn die Fehlbeträge der Verwaltungshaushalte aus den Vorjahren abgetragen sind und der Haushaltsausgleich sowie die dauerhafte Leistungsfähigkeit der Gemeinde durch niedrigere Steuerhebesätze nicht gefährdet werden.
Az.: IV/1 904-09