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Mitteilungen - Recht, Personal, Organisation
StGB NRW-Mitteilung 540/2018 vom 02.10.2018
Handreichung für die Bedarfsplanung des Rettungsdienstes
In einem gemeinsamen Prozess haben die Kommunalen Spitzenverbände und die Verbände der Krankenkassen in Nordrhein- Westfalen unter Mitwirkung der Bezirksregierungen und unter Moderation des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales eine Handreichung zur Rettungsdienst- Bedarfsplanung erstellt und konsentiert. Das Ziel dieser Empfehlungen ist eine stärkere Einheitlichkeit, Vergleichbarkeit und Transparenz in den jeweiligen Bedarfsplanungsverfahren. Die Handreichung entbindet jedoch nicht von der individuellen Planung und dem Durchlaufen der entsprechenden gesetzlich festgelegten Verfahren (vgl. § 12 RettG NRW). Notwendige Abstimmungen vor Ort sollen jedoch auf diesem Weg deutlich vereinfacht und in diesem Sinne auch dem Wunsch der Krankenkassen nach einem einheitlichen Rahmen Rechnung getragen werden. Die Handreichung ist für Mitgliedskommunen unter im Intranet-Angebot des StGB NRW abrufbar. https://www.kommunen.nrw/mitgliederbereich/fachinfoservice/fachgebiete/rechtpersonal-organisation/kategorie/feuerwehrrettungswesen.html
Az.: 15.2.5-002