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Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft
StGB NRW-Mitteilung 694/2015 vom 02.11.2015
Handreichung zur Erneuerung von EGVP-Zertifikaten
Das Justizministerium NRW hat kürzlich eine Handreichung zur elektronischen Übersendung von Eintragungsanordnungen über das elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) herausgegeben und das Finanzministerium sowie das Ministerium für Inneres und Kommunales NRW um Information der Vollstreckungsbehörden in ihrem Geschäftsbereich gebeten.
Die rechtzeitige Erneuerung der bei den Vollstreckungsbehörden und den Erhebungs- und Vollstreckungsstellen der Finanzverwaltung in NRW verwendeten EGVP-Zertifikate ist von erheblicher Bedeutung für den Datenaustausch mit den zentralen Schuldnerverzeichnissen der Länder nach § 882 d Abs. 1 Satz 3 ZPO i.V.m § 2 Abs. 1 Satz 2 SchuFV, § 284 AO. Wird das EGVP-Zertifikat nicht rechtzeitig vor Ablauf der 3-jährigen Gültigkeit erneuert, sind sämtliche noch im EGVP-Postfach befindlichen Nachrichten (Einlieferungsbestätigungen, Eintragungsanordnungen, Vermögensverzeichnisse) unwiederbringlich verloren. Diese Nachrichten können nicht wiederhergestellt werden. In diesem Fall, wäre ein neues EGVP-Postfach einzurichten und sämtliche Berechtigungen durch den Identitätsadministrator erneut zu erteilen.
Die Handreichung sowie das Schreiben des Justizministeriums NRW können von StGB NRW-Mitgliedskommunen im Mitgliederbereich des StGB NRW-Internetangebots unter Fachinfo/Service > Fachgebiete > Finanzen und Kommunalwirtschaft > Gemeindehaushaltsrecht > Zahlungsverkehr und Vollstreckung abgerufen werden.
Az.: IV/1 41.11.1-005/001