Mitteilungen - Bauen und Vergabe

StGB NRW-Mitteilung 496/2021 vom 02.08.2021

Handreichungen zur BIM-Einführung

Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen (MHKBG NRW) hat im Rahmen einer Digitalkonferenz am 23. März 2021 zwei Handreichungen zur Einführung des Building Information Modeling (BIM) vorgestellt: Die BIM-Handlungsempfehlung und den BIM-Qualifizierungsleitfaden für die kommunalen Bauverwaltungen und die kommunale Gebäudewirtschaft in Nordrhein-Westfalen.

Mit der BIM-Handlungsempfehlung erhalten Kommunen ein erstes Handwerkszeug für die schrittweise Einführung von BIM. Sie deckt den Informationsbedarf zur Einführung und Umsetzung der Methode BIM für den öffentlichen kommunalen Hochbau in Nordrhein-Westfalen, um so ein gemeinsames Verständnis zur BIM-Anwendung zu schaffen und eine strukturierte Vorgehensweise in Form einer BIM-Strategie bei dem Aufsetzen von kommunalen BIM-Projekten darzustellen.

Der Fokus des BIM-Qualifizierungsleitfadens liegt auf notwendigen Maßnahmen zur Qualifizierung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Die dargelegten Empfehlungen orientieren sich ebenfalls am schrittweisen Vorgehen entlang der BIM-Einführung.

Die beiden Publikationen stehen auf der Homepage des MHKBG NRW unter den Veröffentlichungsnummern B-292 und B-293 zum Download bereit: https://www.mhkbg.nrw/broschueren

Az.: 20.3.1.3-002/004 mag

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