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StGB NRW-Mitteilung 468/2019 vom 03.09.2019
Hasskriminalität: Bundeskriminalamt will mehr Kompetenzen
Das Bundeskriminalamt (BKA) will mit einem Mix aus mehr Personal, besserer Technik und Nachbesserungen bei Gesetzen besser gegen Hasskriminalität im Netz vorgehen. Dies geht aus einem Papier hervor, welches unter anderem die Einrichtung einer Zentralstelle zur Bekämpfung von Hasskriminalität vorsieht.
Die Entwicklungen im Bereich der Hasskriminalität und interne Analysen haben dazu geführt, dass das BKA die Bereiche „Bekämpfung der Hasskriminalität“ und „Bekämpfung der politisch motivierten Kriminalität Rechts“ neu aufstellen will.
Dazu sollen 440 neue Stellen bei der Bundesbehörde geschaffen werden, die sich auf zehn neue Referate verteilen. Für Rechtsextremisten soll ein Risikobewertungssystem eingeführt werden, welches die bessere Bewertung der Gewaltbereitschaft ermöglicht.
Hasskriminalität im Fokus
Im Zuge der Neustrukturierung soll eine nationale Stelle Hasskriminalität eingeführt werden. Diese soll zum einen den Fokus auf eine Beobachtung des Internets und der sozialen Medien legen und dabei auch den Kontakt zu Internetprovidern und sozialen Netzwerken intensivieren, damit besser gegen Hass und Drohbotschaften vorgegangen und die Urheber identifiziert werden können.
Ob und wie die nationale Stelle Hasskriminalität mit den zentralen Ansprechstellen für Amts- und Mandatsträger, zusammenarbeitet, steht noch nicht fest.
Gesetzgeberisch nachsteuern
Um die Aufgaben wirklich erfüllen zu können, müssten aus Sicht des BKA längere Speicherfristen bei der Vorratsdatenspeicherung eingeführt werden. Darüber hinaus wird ein Straftatbestand „Erstellen und Verbreiten von Feindes- oder Todeslisten“ gefordert.
Anmerkung des StGB NRW und des DStGB
Die Forderungen des Bundeskriminalamtes sind zu begrüßen. Gerade in den letzten Jahren ist die Anzahl von Hassbeiträgen im Netz erheblich angestiegen. Daher ist es überfällig, dass nicht nur die LKA’s, sondern auch das BKA auf diese neue Bedrohung reagiert. Vor allem Amts- und Mandatsträger auf der kommunalen Ebene sind in der Vergangenheit Ziel von Anfeindungen und Bedrohungen geworden. Die Anonymität des Internets senkt dabei die Hemmschwelle für aggressives Verhalten und Drohungen. Im Extremfall wird aus anonymen Drohungen reale Gewalt.
Die konsequente Verfolgung der Hasspostings im Internet kann dabei nur ein Schritt in einem Maßnahmenpaket sein, welches insbesondere durch eine öffentliche Diskussion über Bedrohungen und Anfeindungen zeigt, dass die Betroffenen nicht allein gelassen werden. Quelle: DStGB Aktuell 3419 vom 23.08.2019
Az.: 15.0.15-002