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StGB NRW-Mitteilung 191/2018 vom 27.02.2018
Haushalt der Europäischen Union nach 2020
Am 23.02.2018 ging es in der informellen Tagung der Staats- und Regierungschefs der EU-Mitgliedsstaaten um die zukünftigen EU-Finanzen. Wegen des Brexit werden bis zu 13 Milliarden Euro britische Beitragszahlungen in den EU-Haushalt wegfallen. Gleichzeitig steigen die Erwartungen an europäische Politiker, zum Beispiel in der Migration und an den Außengrenzen. Die Europäische Kommission hat verschiedene Optionen für einen neuen Haushaltsrahmen vorstellt, in einer dieser Optionen würden die deutschen Fördergebiete aus der EU-Regionalförderung herausfallen.
„Eine kleinere EU bedeutet einen kleineren EU-Haushalt“, so wurde die niederländische Regierung in den Medien vor dem Ratsgipfeltreffen zitiert. Dies bedeutet, dass keine Mehrzahlungen in den EU-Haushalt geplant sind. Ähnlich war auch die Haltung der Regierung in Wien zu vernehmen. Gegen die Behauptung, die EU sei zu teuer, argumentiert die EU-Kommission mit der Feststellung, dass der EU-Haushalt nur rund 2 Prozent der öffentlichen Ausgaben in der EU ausmacht. Anders ausgedrückt genieße jede Bürgerin und jeder Bürger die Vorteile der Europäischen Union zum Preis von weniger als einer Tasse Kaffee pro Tag. Dafür bekommen die Bürger einen einigen europäischen Kontinent, der Garant für Frieden, Sicherheit, Stabilität und florierende Märkte ist. Die Wertschöpfung deutscher Unternehmen im EU-Binnenmarkt ist so groß, dass sie den EU-Beitrag bei weitem aufwiegt.
Optionen für künftigen Haushalt
Für die Zukunft der EU werden wichtige Zielsetzungen formuliert: unter anderem Schutz der EU-Außengrenzen, Förderung einer europäischen Verteidigungsunion, Beschleunigung des digitalen Wandels, Gestaltung der Regional- und Agrarpolitik. Nach dem Brexit soll dies alles zugleich mit weniger Geld gestemmt werden. Alleine den Schutz der EU-Außengrenzen zu verbessern, dürfte über einen Zeitraum von sieben Jahren bis zu 150 Milliarden Euro mehr kosten. Eine Quadratur des Kreises also. Gleichwohl muss ein Weg gefunden werden, wie es mit den europäischen Finanzen und Politiken weitergehen soll. Dies hat nicht zuletzt erhebliche Auswirkungen auf die EU-Regionalförderung, die neben der Agrarförderung maßgeblich dazu beiträgt, dass europäische Finanzmittel in die Regionen fließen und dort zur Schaffung von Mehrwert beitragen können.
Nur in einem Szenario würden deutsche Regionen in der europäischen Kohäsionsförderung verbleiben. Dies entspricht den Erwartungen des Deutschen Städte- und Gemeindebundes und der europäischen kommunalen Familie insgesamt. Europa muss in den Regionen erlebbar und wirksam sein und bleiben. Dazu leisten die EU-Regionalförderfonds einen unverzichtbaren Beitrag, der in allen europäischen Regionen wirksam werden muss. So sorgt die europäische Kohäsionspolitik für echten europäischen Zusammenhalt. Fallen mit einem Brexit die britischen Beitragszahlungen an den EU-Haushalt weg, müssen diese mindestens durch Umschichtungen im EU-Haushalt und durch moderate Beitragsmehrleistungen der Mitgliedsstaaten ausgeglichen werden.
Die Kommission plant, ihre Vorschläge für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen bis spätestens Anfang Mai 2018 vorzulegen. Ihre aktuelle Mitteilung „Ein neuer, moderner mehrjähriger Finanzrahmen für eine Europäische Union, die ihre Prioritäten nach 2020 effizient erfüllt“ ist im Internet verfügbar unter der Adresse: https://ec.europa.eu/commission/sites/beta-political/files/
communication-new-modern-multiannual-financial-framework_de.pdf . (Quelle: DStGB Aktuell 0818 vom 23.02.2018)
Az.: 10.0.12-001