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Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr
StGB NRW-Mitteilung 694/2001 vom 20.11.2001
Haushaltsbegleitgesetz und ÖPNV-Mittel
Im Rahmen der Beratungen im Landtag über den Haushalt für das Jahr 2002 hat die Landesregierung im Entwurf für ein Haushaltsbegleitgesetz 2002 eine Änderung des § 12 Abs. 1 Regionalisierungsgesetz vorgeschlagen. Damit sollen die bisher festgeschriebenen originären Komplementärmittel des Landes zu den Bundesfinanzmitteln nach dem GVFG zur Förderung von Infrastrukturmaßnahmen im ÖPNV de facto durch Regionalisierungsmittel des Bundes ersetzt werden. Die Substitution bisher eigener Mittel durch Regionalsieriungsmittel des Bundes würde in den kommenden fünf Jahren zu einer Kürzung des dem ÖPNV insgesamt zur Verfügung stehenden finanziellen Gesamtvolumens um 328,8 Mio. DM führen.
Gemeinsam mit dem Verband Deutscher Verkehrsunternehmen hat die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände jetzt in einem Schreiben an den Verkehrsausschuß des Landtages appelliert, von einer solchen Kürzung abzusehen. Diese Mittelkürzungen entsprechen nach Auffassung der Verbände nicht dem erklärten Ziel der Regierungsfraktionen im Landtag, die Leistunsfähigkeit des ÖPNV weiter zu steigern. Die Regionalisierung des ÖPNV habe bislang zu wesentlichen Verbesserungen der öffentlichen Verkehrsleistungen geführt. Die Verbände unterstützen das Ziel des Landes, die Kundenorientierung und Benutzerfreundlichkeit des ÖPNV weiter zu stärken. Die Kürzung der Mittel sei in diesem Zusammenhang als verkehrspolitisches Signal in hohem Maße kontraproduktiv.
Az.: III/1 441 - 50