Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 457/2024 vom 16.07.2024

Haushaltsentwurf 2025 – Steuerentlastungen

Am 5. Juli 2024 hat sich die Bundesregierung grundsätzlich auf einen Entwurf für einen Haushalt für das Jahr 2025 verständigt. Für den 17. Juli 2024 ist die Kabinettsbefassung angesetzt. Dann soll auch eine Wachstumsinitiative beschlossen werden. Ebenfalls verständigt wurde sich auf einen Nachtragshaushalt. Insgesamt sollten zusätzlich elf Milliarden Euro an Krediten infolge gestiegener Kosten insbesondere für das Erneuerbare-Energien-Gesetz und das Bürgergeld aufgenommen werden, die Schuldenbremse wird weiterhin eingehalten.

Teil des Kompromisses zum Haushaltsentwurf und zur Wachstumsinitiative sind auch einige steuerliche Entlastungen. Hierzu sind unter anderem der Abbau der sog. kalten Progression, die Anhebung des Kindergeldes sowie die Erhöhungen bei den Kinder- und Grundfreibeträgen zu zählen.

Fiskalische Auswirkungen der Steuerentlastungen

Die Kommunen befinden sich in einer ohnehin schon dramatischen Finanzlage und werden das laufende Jahr voraussichtlich mit einem negativen Finanzierungssaldo in Höhe von -13,2 Mrd. Euro abschließen. Für die Folgejahre ist keine Verbesserung der finanziellen Situation absehbar. Die strukturelle Unterfinanzierung ist vor allem auf die weiter explodierenden Ausgaben insb. infolge von Inflation, steigenden Fallzahlen und allgemein aufwachsenden Kosten im Sozialbereich sowie den historisch hohen Tarifabschluss zurückzuführen. Ohne eine Kompensation der zu erwartenden gemeindlichen Steuermindereinnahmen infolge der nun angekündigten Steuerentlastungen, die sich bereits in einem Referentenentwurf für ein 2. Jahressteuergesetz 2024 wiederfinden, werden die Kommunen fiskalisch gezwungen sein, ihre Investitionen noch weiter herunterzuschrauben. Konkret liegt die volle Jahreswirkung der geplanten Steuerentlastungen für die Gemeinden bei -1,8 Mrd. Euro. Die sog. Wachstumsinitiative sieht darüber hinaus unter anderem eine Verlängerung der degressiven AfA für bewegliche Wirtschaftsgüter bis zum Jahr 2028 vor. Hieraus werden nochmals signifikante gemeindliche Mindereinnahmen erwachsen, die von den Kommunen nicht mehr durch Einsparungen an anderer Stelle kompensiert werden können. Eine Kompensation der Steuerausfälle, bspw. durch einen Verzicht auf die Gewerbesteuerumlage, ist daher zwingend angezeigt.

Weitere Informationen:

Haushaltsentwurf 2025: www.bundesfinanzministerium.de

Wachstumsinitiative: www.bundesfinanzministerium.de

Az.: 41.4.3-002/001

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