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Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft
StGB NRW-Mitteilung 85/2007 vom 24.01.2007
Haushaltssicherungskonzepte der Kreise
Derzeit befinden sich 9 Kreise in der Haushaltssicherung. Dadurch wird dokumentiert, dass sich diese Kreise verpflichtet fühlen, einen Konsolidierungsbeitrag zur Haushaltskonsolidierung bei den Umlagezahlern zu leisten.
Gleichwohl gibt es aber immer noch vereinzelt die Meinung, Kreise dürften gar kein Haushaltssicherungskonzept aufstellen, da sie über eine Anhebung der Umlage ihre Haushalte stets ausgleichen könnten.
Der Regierungspräsident der Bezirksregierung Köln hat nunmehr in einer Rundverfügung vom 08.12.2006 deutlich gemacht, dass es prinzipiell weiterhin möglich ist, dass auch für einen Kreishaushalt ein Haushaltssicherungskonzept aufgestellt wird. Gleichzeitig wird verfügt, dass ein HSK eines Kreises zukünftig nur akzeptiert wird, wenn der überwiegende Teil des strukturellen Defizits aktiv durch echte Einsparungen im Kreishaushalt selbst abgebaut wird und damit nicht durch eine Erhöhung der Kreisumlage zu späterer Zeit erreicht wird.
Az.: IV/1 904-09