Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 209/2001 vom 05.04.2001

Haushaltsumfrage 2000/2001

An der Haushaltsumfrage 2000/2001 des Städte- und Gemeindebundes haben sich insgesamt 330 kreisangehörige Städte und Gemeinden aus dem Mitgliedsbereich des StGB NRW beteiligt. Dies entspricht einem Anteil von 92,18 % der Mitgliedskommunen und 88,47 % der kreisangehörigen Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen insgesamt.

Die Geschäftsstelle bedankt sich auf diesem Wege bei allen Städten und Gemeinden, die durch ihre Angaben die Umfrage unterstützt haben.

Gegenüber den Vorjahren war der Rücklauf etwas geringer, was auf die unglückliche Verzögerung im Gesetzgebungsverfahren für das Gemeindefinanzierungsgesetz 2001 zurückzuführen sein dürfte. Obgleich die Geschäftsstelle unter Berücksichtigung der Schwierigkeiten bei der Haushaltsaufstellung die Frist für die Beantwortung gegenüber den Vorjahren um einige Wochen hinausgeschoben hatte, sahen sich viele Kommunen außerstande, als belastbar empfundene Zahlen für das Haushaltsjahr 2001 zu liefern, und haben deshalb von einer Rücksendung des Fragebogens innerhalb der vorgesehenen Frist abgesehen.

Dieser Umstand beeinträchtigt die Vergleichbarkeit der Ergebnisse zur letztjährigen Befragung in den Bereichen, in denen es um absolute Zahlen geht (z.B. Anzahl der Kommunen mit Haushaltssicherungskonzepten). Auf einer Grundlage von 330 ausgewerteten Rückmeldungen durchaus belastbar sind hingegen alle allgemeinen Aussagen zu haushaltswirtschaftlichen Entwicklungen und Tendenzen.

Allgemeine Entwicklung der Haushaltswirtschaft

Die Ergebnisse der Haushaltsumfrage belegen, daß die im Vorjahr festgestellten ersten Konsolidierungserfolge durch die Auswirkungen steuerpolitischer Maßnahmen des Bundes auf die kommunale Ebene gefährdet werden. Alleine durch das Steuersenkungsgesetz mit den Steuererleichterungen bei der Einkommen- und Körperschaftssteuer ergeben sich für die Gemeinden in Nordrhein-Westfalen für 2001 unmittelbare Steuerausfälle von 1,1 Mrd. DM, die in den Folgejahren noch ansteigen. Hinzu kommen die mittelbaren Mindereinnahmen als Folge der Beteiligung der Kommunen an der Senkung des Aufkommens bei den Verbundsteuern.

Diese Entwicklungen zeigen sich noch nicht unmittelbar bei der Anzahl der Kommunen in der Haushaltssicherung. Während von den 330 antwortenden Kommunen für das Jahr 2000 66 (= 20 %) gezwungen waren, ein Haushaltssicherungskonzept aufzustellen, verringert sich diese Zahl sogar für das Jahr 2001 auf voraussichtlich 61 Städte und Gemeinden (= 18,48 %). Berücksichtigt man das Antwortverhalten bei der letztjährigen Umfrage, so ergibt sich, daß bei einem vollständigen Rücklauf wahrscheinlich von einer Zahl von 65 bis 66 Städten und Gemeinden aus dem Mitgliedsbereich des StGB NRW ausgegangen werden muß, die für das Jahr 2001 ein Haushaltssicherungskonzept aufstellen müssen.

Auffällig ist die bereits aus den Vorjahren bekannte stark unterschiedliche regionale Gewichtung. Bezogen auf das Haushaltsjahr 2000 lag die Zahl der Kommunen mit HSK im Regierungsbezirk Arnsberg bei 24 (34,78 %), in Köln bei 23 (27,06 %), in Düsseldorf bei 8 (16,33 %), in Münster bei 11 (17,74 %) und in Detmold gab es keine Kommunen in der Haushaltssicherung. Dieses Verhältnis setzt sich auch im Haushaltsjahr 2001 unverändert fort.

Mit vier Ausnahmen (ausnahmslos aus dem Zuständigkeitsbereich der Bezirksregierung Köln) wurden alle vorgelegten Haushaltssicherungskonzepte von der Aufsicht genehmigt. Während der leichte Rückgang bei der Zahl der Kommunen mit HSK die Schwierigkeiten bei der weiteren Entwicklung der Kommunalfinanzen nicht widerspiegelt, ergibt sich ein anderes Bild, wenn man zusätzlich berücksichtigt, wie viele Städte und Gemeinden den Haushaltsausgleich nur durch Entnahmen aus der Rücklage oder durch Vermögensveräußerungen erreichen konnten. Für das Haushaltsjahr 2001 steigt die Zahl der strukturell unausgeglichenen Haushalte von 87 sprunghaft auf 164 an. Addiert man die Zahl der Kommunen in der Haushaltssicherung hinzu, so ergibt sich ein Anteil von über 68 % der Kommunen mit strukturell nicht ausgeglichenen Haushalten. Die mitgeteilte Gesamtsumme der Vermögensveräußerungen und Rückführungen für 2001 beträgt 465 Mio. DM.

Die insgesamt schwierige Situation der kommunalen Haushalte wird auch durch die Entwicklung der Fehlbeträge bei den HSK-Gemeinden belegt. Während die Gesamtfehlbeträge bis 1999 ein Volumen von 987 Mio. DM erreicht hatten, kommen in 2000 weitere 81 Mio. und in 2001 weitere 175 Mio. DM hinzu.

Entwicklung der Einnahmen

Die Gewerbesteuereinnahmen (netto) werden nach den Haushaltsansätzen der Städte und Gemeinden 2001 gegenüber dem Jahr 2000 um -2,62 % zurückgehen. Dies wird durch den Anstieg bei der (aufkommensschwächeren) Grundsteuer B um 3,63 % nur teilweise kompensiert.

Die Benutzungs- und Verwaltungsgebühren nach den §§ 5 und 6 KAG NW sind im Vergleichszeitraum von 4,90 Mrd. DM in 2000 auf 5,03 Mrd. DM in 2001 moderat angestiegen (+2,69 %). Dies belegt wie in den Vorjahren, daß der von verschiedener Seite erhobene Vorwurf, die Kommunen sanierten ihre Haushalte über die Gebühreneinnahmen, nicht zutrifft. Die Gebühren steigen in einem vergleichbaren Umfang wie die allgemeinen Lebenshaltungskosten.

Entwicklung der Ausgaben

Die Personalausgaben sollen nach der Haushaltsplanung der Städte und Gemeinden von 5,67 Mrd. DM in 2000 auf 5,76 Mrd. DM in 2001 nur um 1,71 % steigen. Dies deutet zum einen darauf hin, daß die bereits in den vergangenen Jahren sehr zurückhaltende Personalpolitik vor Ort fortgesetzt werden soll. Insgesamt muß mit dem Ergebnis der Umfrage jedoch nach Auffassung der Geschäftsstelle vorsichtig operiert werden, da von einigen Kommunen signifikante Minderungen der Personalausgaben mitgeteilt wurden, die eigentlich nur mit der Auslagerung von Personalkosten auf Eigenbetriebe oder Organisationseinheiten in privater Rechtsform erklärt werden können.

Die Investitionsausgaben der Städte und Gemeinden stagnieren weiterhin auf niedrigem Niveau. Sie wachsen von 4,57 Mrd. DM in 2000 auf 4,61 Mrd. DM in 2001 um lediglich +0,75 % an. Auch in 2001 werden von den Kommunen nur bescheidene Impulse für die Bauwirtschaft und die Investitionsgüterproduzenten ausgehen. Hier macht sich der scharfe Konsolidierungskurs besonders gravierend bemerkbar. Für die Städte und Gemeinden bedeutet dies, daß der seit Jahren beklagte Investitions- und Sanierungsstau - vor allem an öffentlichen Gebäuden - weiter zunehmen und die Haushalte kommender Jahre belasten wird.

Kreisumlage

Die Hebesätze der Kreisumlage werden im Jahr 2001 im Landesdurchschnitt um knapp 4 Prozentpunkte von 36,72 % in 2000 auf 32,74 % in 2001 sinken. Grund hierfür sind allerdings weniger Sparbemühungen oder -erfolge auf der Kreisebene, sondern die gesetzlichen Änderungen bei den Sozialhilfelasten. Raum für weitere Senkungen der Kreisumlage wäre sicherlich vorhanden, wenn die Landschaftsverbände die Kostenreduzierungen, die mit der Entlastung bei der Hilfe zur Pflege eingetreten sind, in vollem Umfang über eine noch stärkere Senkung der Verbandsumlage an die Kreise weitergeben würden.

Die Jugendamtsumlage ist in der Mehrzahl der Kreise leicht gestiegen. Hier hat sich wahrscheinlich der Trend zur Gründung eigener Jugendämter in kreisangehörigen Städten fortgesetzt, was bei den anderen Gemeinden ohne eigenes Jugendamt zu einer erhöhten Sonderkreisumlagebelastung führt.

Az.: IV/1 903-03

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