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Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft
StGB NRW-Mitteilung 19/2004 vom 02.12.2003
Hebesatz-Erhöhungen bei Grund- und Gewerbesteuer
Aufgrund zunehmender Finanznot sehen sich die Gemeinden und Städte in NRW verstärkt zur Ausschöpfung aller Einnahmequellen gezwungen. Wie das Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik mitteilt, zeigten die 396 Kommunen im Lande in diesem Jahr zunehmende Tendenz, die Hebesätze für die Realsteuern (Grundsteuer A und B, Gewerbesteuer) zu erhöhen. In der ersten Jahreshälfte 2003 hoben von den 373 kreisangehörigen Städten und Gemeinden mehr als die Hälfte (198) den Hebesatz der Grundsteuer A, mehr als vier Fünftel (302) den Hebesatz der Grundsteuer B und gut zwei Drittel (250) den Hebesatz der Gewerbesteuer an. Nahezu die Hälfte der kreisangehörigen Kommunen (179) erhöhte die Hebesätze für alle drei Steuerarten zugleich.
Bei den 23 kreisfreien Städten spielten Erhöhungen der (ohnehin schon sehr hohen) Hebesätze in diesem Jahr eher eine untergeordnete Rolle: Mitte 2003 waren lediglich in einer kreisfreien Stadt (Bottrop) die Hebesätze der Grundsteuer A und der Grundsteuer B und in zwei (Gelsenkirchen und Leverkusen) der Hebesatz der Gewerbesteuer höher als im letzten Jahr.
Eine gemeindebezogene Übersicht über die Hebesätze und Hebesatzänderungen steht im Internet-Shop des LDS NRW unter der Adresse www.lds.nrw.de/webshop/ssearch.php zum Preis von 15,77 Euro zur Verfügung.
[Quelle: LDS NRW]
Az.: IV/1 932-00