Mitteilungen - Bauen und Vergabe

StGB NRW-Mitteilung 180/2022 vom 23.03.2022

Heizkostenzuschuss beim Wohngeld wird verdoppelt

Die Bundesregierung hat sich darauf verständigt, den einmaligen Heizkostenzuschuss für Wohngeldempfänger zu verdoppeln. Das bedeutet, dass es für einen Ein-Personen-Haushalt künftig 270 Euro statt 135 Euro an Heizkostenzuschuss geben soll. Hintergrund der Verdopplung ist, dass die Berechnungen im ursprünglichen Regierungsentwurf auf Basis der Preisentwicklung vom Dezember 2021 überholt sind. Hierauf hat auch der DStGB im Rahmen einer Stellungnahme der Kommunalen Spitzenverbände zum Entwurf eines Heizkostenzuschussgesetzes (HeizkZuschG – BT-Drs. 20/689) hingewiesen.

Wohngeldbezieher, die allein leben, sollen nach den Plänen des Bundes 270 Euro, Zwei-Personen-Haushalte 350 Euro als Einmalzahlung erhalten. Für jeden weiteren Mitbewohner sind noch einmal 70 Euro vorgesehen. Studenten, Auszubildende und andere Berechtigte erhalten pauschal 230 Euro. Insgesamt sollen rund 710.000 Haushalte von dem einmaligen Zuschuss profitieren. Sie müssen dafür zwischen Oktober 2021 und März 2022 mindestens einen Monat lang Wohngeld bezogen haben oder beziehen. Außerdem sollen Auszubildende und Studierende den Zuschuss erhalten können.

Anmerkung aus kommunaler Sicht

Wann der Heizkostenzuschuss tatsächlich ausgezahlt wird, ist derzeit noch unklar. Geplant ist, dass der Zuschuss spätestens Ende des Jahres 2022 an berechtigte Wohngeldempfänger automatisch ausgezahlt wird. Mit Blick auf die aktuellen Preisentwicklungen bleiben indes eine langfristige Lösung beim Wohngeld und weitere flankierende Maßnahmen notwendig. So haben sich die kommunalen Spitzenverbände bereits in der Vergangenheit für die Einführung einer Klimakomponente beim Wohngeld und eine Angleichung der Systematik von Wohngeld und Kosten der Unterkunft ausgesprochen. Nur so kann eine langfristig wirkende Entlastung für einkommensschwächere Haushalte auch tatsächlich umgesetzt werden.

Mittelfristig wird es – mit Blick auf die Umsetzung der ehrgeizigen Klimaschutzziele der Bundesregierung – darauf ankommen, die Energieverbräuche in Privathaushalten, aber auch in öffentlichen Gebäuden deutlich zu senken und den Ausbau der Erneuerbaren Energien zügig voranzutreiben. Bund und Länder müssen gerade im Bereich der energetischen Sanierung des Gebäudebestandes auch die Kommunen unterstützen und Anreizprogramme für Investitionen in den Wohnungsbestand sowie Kampagnen, etwa für Heizungsanlagen-Checks und generell zum Energiesparen in Wohnungen unterstützen.

Az.: 20.4.2.4-003/003 ste

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