Mitteilungen - Jugend, Soziales, Gesundheit

StGB NRW-Mitteilung 798/2003 vom 14.10.2003

Herzog-Kommission zur Reform der sozialen Sicherungssysteme

Die von der CDU eingesetzte Kommission "Soziale Sicherheit" zur Reform der sozialen Sicherungssysteme ("Herzog-Kommission") hat am 30. September 2003 ihren Endbericht vorgelegt. Der Bericht enthält umfassende Reformvorschläge für die Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Zur Reform der sozialen Pflegeversicherung schlägt die Herzog-Kommission insbesondere folgendes vor:

    1. Festhalten an der Versicherungspflicht: Die Pflegeversicherung hat sich nach Auffassung der Kommission grundsätzlich bewährt. Die Kommission vertritt die Auffassung, dass eine umfassende Pflicht zur Absicherung des Risikos der Pflegebedürftigkeit auch in Zukunft unverzichtbar ist.

 

    1. Festhalten am Leistungsniveau: Die Kommission ist der Auffassung, dass angesichts der steigenden Alterung der Gesellschaft und auch angesichts der der Zunahme allein stehender älterer Menschen, die Pflegeversicherung künftig eine noch wichtigere Rolle bei der Versorgung der Bevölkerung mit Pflegedienstleistungen spielt. Die Kommission rät insbesondere davon ab, die Pflegestufe I künftig entfallen zu lassen.

 

    1. Stärkung der häuslichen Pflege: Die Pflegeversicherung gewährt gegenwärtig in den Pflegestufen I und II im Fall der stationären Pflege deutlich höhere Zuschüsse als bei der häuslichen Pflege. Diese Regelung kann dazu führen, dass Pflegebedürftige stationär versorgt werden, obwohl eine häusliche Pflege möglich wäre. Die Kommission empfiehlt daher, die Spreizung zwischen den Leistungen für ambulante und stationäre Pflege aufwandsneutral abzuflachen mit dem Ziel, die häusliche Pflege zu stärken und das Engagement der pflegenden Angehörigen besser zu würdigen.

 

    1. Einführung eines Pflegebudgets: Die Kommission empfiehlt die Einführung eines Pflegebudgets zu prüfen, welches im ambulanten, teilstationären oder stationären Bereich eingesetzt werden kann. Darüber hinaus sollte nach Ansicht der Kommission im Zusammenhang mit der anstehenden Steuerreform geprüft werden, ob und in welchen Umfang sie steuerliche Abzugsfähigkeit haushaltsnaher Dienstleistungen auch auf den Pflegebereich ausgeweitet werden kann.

 

    1. Grundsatz "Rehabilitation vor Pflege": Die Kommission hat die Überzeugung gewonnen, dass in zahlreichen Fällen Pflegebedürftigkeit vermieden werden könnte, wenn gezielte Maßnahmen an Prävention und geriatrischer Rehabilitation ergriffen würden. Die Kommission empfiehlt, eingehend zu prüfen, durch welche Maßnahmen die Organisation von Prävention und geriatrischer Rehabilitation im Rahmen der integrierten Versorgung verbessert werden kann.

 

    1. Dynamisierung der Leistungen: Die Kommission vertritt die Auffassung, dass der Abstand zwischen den Leistungen der Pflegeversicherung und den tatsächlichen Pflegekosten nicht kontinuierlich größer werden darf, was zwangsweise zu Mehrbelastungen der Versicherten, ihrer Angehörigen und der Sozialhilfe führt. Die Kommission empfiehlt deshalb, im Rahmen der anstehenden Reform der Pflegeversicherung ein real konstantes Niveau der Pflegeleistungen sicherzustellen und einen steigenden Zuzahlungsbedarf zu Lasten der Pflegebedürftigen, ihrer Angehörigen und der Sozialhilfe zu verhindern.

 

    1. Überführung der Pflegeversicherung in ein kapitalgedecktes System: Die Kommission vertritt die Auffassung, dass die durch die Bevölkerungsentwicklung entstehende Belastungen der Sozialsysteme nur dadurch aufgefangen werden, indem das Umlageverfahren durch ein wesentlich demographiefesteres kapitalgedecktes Verfahren ersetzt wird. Die Kommission empfiehlt daher, die Pflegeversicherung aus dem gegenwärtigen Umlageverfahren in ein kapitalgedecktes Prämienmodell zu überführen. Erreichen will die Herzog-Kommission dieses Ziel, durch eine Verdoppelung des heutigen Pflegebeitrags von 1,7 auf 3,2 %, der je zur Hälfte von Arbeitgebern und Arbeitnehmern gezahlt wird. Die Mehreinnahmen sollen in einen Kapitalstock fließen. Wenn 2030 die Pflegekassen in kapitalgedeckte Pflegeversicherungen umgewandelt werden, soll jeder Versicherte nach dem Alter gestaffelte individuelle Altersrückstellungen aus dem Kapitalstock erhalten. Ein 20-Jähriger müsste danach für seine Pflegeversicherung 2030 gut 52 Euro im Monat bezahlen. Maximal läge die Kopfprämie bei 66 Euro. Kinder und Partner, die Kinder erziehen oder Angehörige pflegen, sollen beitragsfrei mitversichert werden. Die Kosten (jährlich ca. 9 Mrd. Euro) sollten aus Steuern finanziert werden. Um die Arbeitgeber nicht zu überfordern, soll, wie bei der Einführung der Pflegeversicherung 1995 ein Feiertag, der, wie der Ostermontag immer auf einem Werktag liegt, gestrichen werden.

Der vollständige Bericht der Herzog-Kommission "Soziale Sicherheit" ist unter www.cdu.de im Internet abrufbar.

Az.: III 801

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