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StGB NRW-Mitteilung 36/2005 vom 07.12.2004
Hilfe in besonderen Lebenslagen
Im Laufe des Jahres 2003 erhielten rund 1,6 Mill. Menschen Hilfe in besonderen Lebenslagen nach dem Bundessozialhilfegesetz (BSHG). Das waren 3,3% mehr als im Jahr 2002, so das Statistische Bundesamt am 25. November 2004. Für Hilfe in besonderen Lebenslagen wandte die öffentliche Hand netto 13,8 Mrd. Euro auf, 5,1% mehr als 2002. Im Jahr 2003 machten die Ausgaben für die Hilfe in besonderen Lebenslagen 61% der gesamten Sozialhilfeaufwendungen aus, 2002 waren es 60% gewesen. Für die Hilfe zum Lebensunterhalt, wurden 2003 39% der Sozialhilfeausgaben aufgewendet.
650 000 Menschen erhielten Hilfe bei Krankheit, 4,0% mehr als 2002. In der Regel waren dies Menschen, die keinen ausreichenden Krankenversicherungsschutz besaßen. Das finanzielle Volumen dieser Hilfeart betrug insgesamt 1,5 Mrd. Euro. Der Anteil der Ausländer an den Empfängern lag hier bei 34%, während er bei der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen 5% und bei der Hilfe zur Pflege 6% betrug.
Eingliederungshilfe für behinderte Menschen ging an 593 000 Personen; 2,6% mehr als im Vorjahr. Eingliederungshilfe wird insbesondere von jüngeren behinderten Menschen in Anspruch genommen; das Durchschnittsalter der Empfänger betrug knapp 32 Jahre. Hier wurden insgesamt 9,6 Mrd. Euro gezahlt.
Hilfe zur Pflege wurde rund 323 000 Personen gewährt, ein Plus von 3,1% gegenüber 2002. 235 000 Empfänger befanden sich in vollstationärer Pflege. Die Empfänger waren im Durchschnitt 73,5 Jahre alt und zu 69% Frauen. Bis zum In-Kraft-Treten des Pflegeversicherungsgesetzes war die Hilfe zur Pflege das wichtigste Instrument zur materiellen Absicherung bei Pflegebedürftigkeit. Auch heute noch sind viele Menschen, die keine oder nicht ausreichende Leistungen aus der Pflegeversicherung erhalten, auf sie angewiesen. 2,4 Mrd. Euro wurden für diese Hilfeart aufgewandt.
Az.: III 806-3