Mitteilungen - Jugend, Soziales, Gesundheit

StGB NRW-Mitteilung 536/2024 vom 09.08.2024

Hilfen für obdach- und wohnungslose Menschen zum Schutz vor Hitze

In den Sommermonaten sind Hitze und intensive Sonneneinstrahlung für obdach- und wohnungslose Menschen eine ernsthafte gesundheitliche Belastung. Um hitzebedingten Gesundheitsproblemen vorzubeugen, unterstützt das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales auch in diesem Jahr den Hitzeschutz von obdach- und wohnungslosen Menschen.

Mit den Sommerhilfen werden Trägern und Initiativen der Wohnungslosenhilfe in Nordrhein-Westfalen ab sofort in einem unbürokratischen Verfahren finanzielle Mittel im Umfang von 250.000 Euro zur Verfügung gestellt. Damit können beispielsweise Sonnensegel, Sommerschlafsäcke, Trinkflaschen und Sonnenschutzmittel beschafft werden und vor Ort an betroffene Menschen verteilt werden.

Das Verfahren läuft analog zu den Kältehilfen im Winter: Freie Träger und Initiativen der Wohnungslosenhilfe können in einem zügigen und unkomplizierten Verfahren Mittel aus diesem Hilfspaket erhalten. Etwa 150 freie Träger und Initiativen der Wohnungslosenhilfe aus allen Teilen Nordrhein-Westfalens haben bereits ihr Interesse an dem Hilfspaket bekundet, um sich für gesundheitsbezogene Hitzeschutzmaßnahmen im Bereich der lokalen Wohnungslosenhilfe einzusetzen.

Koordinatoren und Ansprechpersonen für Rückfragen sind
Frau Bettina Rudat, Diözesan-Caritasverband für das Erzbistum Köln e. V., Tel.: 0221 20 10 248, E-Mail: Bettina.Rudat@caritasnet.de
Herr Heinz Blome, Diözesan-Caritasverband für das Erzbistum Köln e. V., Tel.: 0221 20 10 287, E-Mail: Heinz.Blome@caritasnet.de

Hintergrundinformationen:

Mit der Landesinitiative „Endlich ein ZUHAUSE!“ unterstützt das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen seit Juni 2019 die Kommunen und freien Träger der Wohnungslosenhilfe bei ihrer Aufgabe, sich um wohnungslose Menschen zu kümmern. Dafür sind die Landesmittel zur Bekämpfung der Wohnungslosigkeit erheblich aufgestockt worden: von 1,85 Millionen Euro im Jahr 2018 auf insgesamt 7,1 Millionen Euro im Jahr 2020. Durch den zusätzlichen Einsatz von Fördermitteln der EU stehen im Jahr 2024 insgesamt rund 15,66 Millionen Euro für diesen Zweck zur Verfügung. Weitere Informationen zur Landesinitiative „Endlich ein ZUHAUSE!“ finden Sie hier.

(Quelle: MAGS NRW)

Az.: 37.0.2 – 002/007

ICON/icon_verband ICON/icon_staedtebau ICON/icon_recht ICON/icon_finanzen ICON/icon_kultur ICON/icon_datenverarbeitung ICON/icon_gesundheit ICON/icon_verkehr ICON/icon_bau ICON/icon_umwelt icon-gemeindeverzeichnis icon-languarge icon-link-arrow icon-login icon-mail icon-plus icon-search