Mitteilungen - Bauen und Vergabe

StGB NRW-Mitteilung 50/2023 vom 17.01.2023

Hindernisse für den Windenergieausbau durch Funknavigationsanlagen abgebaut

Das Bundeskabinett hat den ersten Bilanzbericht zum Thema Funknavigation veröffentlicht (BT-Drs. 20/5138). Der Bericht umfasst den Umsetzungsstand von Maßnahmen für mehr Vereinbarkeit von Windenergieanlagen an Land und dem Betrieb von Drehfunkfeuern und zieht insgesamt eine positive Bilanz.

Im Ergebnis hat das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung 2022 allen 41 Anträgen zur Errichtung von insgesamt 119 Windenergieanlagen in Anlagenschutzbereichen von Drehfunkfeuern zugestimmt. Auch wurden in den letzten Monaten folgende Maßnahmen beschlossen und teilweise bereits umgesetzt:

  • Die Anlagenschutzbereiche um 40 sogenannte DVOR-Drehfunkfeuer sind von 15 km auf 7 km mehr als halbiert worden. Bezogen auf die Fläche reduziert sich damit der Anlagenschutzbereich um rund 19.000 km² und damit um rund 75 Prozent.

  • Bis 2025 werden acht moderne Drehfunkfeuer störanfällige ältere Drehfunkfeuer ersetzen.

  • Bis 2030 werden 19 von aktuell 52 Drehfunkfeuern abgebaut.

  • Zum 1. August 2022 wurden die zulässige Störung (technisch: „Winkelfehler“) von 3° auf 3,6° und das für externe Beeinflussung verfügbare Fehlerbudget um 0,5° auf 1,1° erhöht.
  • Seit dem 10.Oktober 2022 wendet die Deutsche Flugsicherung (DFS) eine neue Formel zur Berechnung von Störungen an sogenannten CVOR-Anlagen an, welche die Genehmigungsfähigkeit von Windprojekten erhöhen soll.

Die Maßnahmen sind das Ergebnis der gemeinsamen Bemühungen des Wirtschafts- und des Verkehrsministeriums, Windenergie und Funknavigationsanlagen in Einklang zu bringen. Seit Anfang 2022 fanden intensive Gespräche zwischen den Ministerien statt, um die Probleme in diesem Bereich zu beheben und praktikabel Lösungen zu entwickeln.

Anmerkung aus kommunaler Sicht

Die Vereinbarkeit von Flugnavigation und Windenergievorhaben ist eine wichtige Stellschraube, wenn es um die Flächenbereitstellung für Windenergievorhaben geht. Anlagenschutzbereiche im Umfeld von Funknavigationsanlagen haben bisher in der Regel einen Radius von 15 km eingenommen. Seit August 2022 findet eine Kontrolle und Anpassung der Anlagenschutzbereiche bei diesen Anlagen statt.

Die nunmehr freiwerdenden Flächen eignen sich vielfach für den Windenergieausbau und sind bereits heute in Regional- und Bauleitplänen vorgesehen. Neben der Novellierung des Artenschutz- und Planungsrechts ist dies ein begrüßenswerter Schritt, um den Ausbau der Windenergie an Land weiter voranzutreiben. Wie aus dem aktuellen Monitoringbericht der Bundesregierung (BT-Drs. 20/5139) zum Ausbau der erneuerbaren Energien im Strombereich 2022 hervorgeht, reicht die aktuelle Zubaudynamik „bei Weitem noch nicht aus, um auf den Zielpfad des EEG 2023 einzuschwenken“. Daher sind alle Maßnahmen zur Erleichterung des EE-Ausbaus grundsätzlich zu begrüßen.

Weitere Informationen finden sich unter www.bmwk.de.

Az.: 28.6.9-002/005 ste

ICON/icon_verband ICON/icon_staedtebau ICON/icon_recht ICON/icon_finanzen ICON/icon_kultur ICON/icon_datenverarbeitung ICON/icon_gesundheit ICON/icon_verkehr ICON/icon_bau ICON/icon_umwelt icon-gemeindeverzeichnis icon-languarge icon-link-arrow icon-login icon-mail icon-plus icon-search