Mitteilungen - Bauen und Vergabe

StGB NRW-Mitteilung vom 18.12.2024

Hintergrundpapier zur Feststellung über das Erreichen der Flächenbeitragswerte

Wie wird festgestellt, ob die Flächenbeitragswerte gemäß § 5 WindBG erreicht wurden? Wer ist dafür zuständig, und welche rechtlichen Folgen ergeben sich aus der Feststellung? Antworten auf diese und weitere praxisrelevante Fragen bietet das Hintergrundpapier zur Feststellung über das Erreichen der Flächenbeitragswerte der Fachagentur Wind und Solar, das jetzt in zweiter Auflage erschienen ist.

In der 2. Auflage des Hintergrundpapiers rücken erste Praxisbeispiele und Ländergesetze in den Fokus. Denn seit der Erstveröffentlichung gab es bereits Feststellungen über das Erreichen von Teilflächenzielen. Ein Beispiel ist die Gemeinsame Landesplanungsabteilung Berlin-Brandenburg, welche kürzlich festgestellt hat, dass der Integrierte Regionalplan der Regionalen Planungsgemeinschaft Uckermark-Barnim die Flächenvorgaben für die Planungsregion erfüllt.

Autor des Papiers ist Prof. Dr. Marcel Raschke, Experte für Öffentliches Recht und Verwaltungsrecht. Das Hintergrundpapier bietet einen Überblick für Planungsbehörden, Wissenschaft, Juristinnen und Juristen sowie für weitere Interessenten.

Weitere Informationen:

Das Hintergrundpapier finden Sie hier .

Az.: 20.1.4.1 -002/001 vo

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