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Mitteilungen - Umwelt, Abfall, Abwasser
StGB NRW-Mitteilung 688/2020 vom 23.10.2020
Hinweise des MULNV für die Durchführung von Gesellschaftsjagden unter Corona-Bedingungen
Zur Durchführung der herbstlichen Gesellschaftsjagden in Zeiten von Corona hat das NRW-Umweltministerium (MULNV) in Abstimmung mit dem NRW-Gesundheitsministerium Hinweise und Empfehlungen ausgearbeitet. Diese orientieren sich an den aktuellen Angaben für Nordrhein-Westfalen und sollen als Leitfaden zur Vorbereitung und Durchführung von Gesellschaftsjagden dienen. Zu berücksichtigen sind bei der Durchführung der Jagd im weiteren zeitlichen Verlauf immer die jeweils aktuellen Corona-Bestimmungen.
Das MULNV hält wegen der anstehenden Wiederbewaldungsmaßnahmen und der akuten Bedrohung durch die Afrikanische Schweinepest Bewegungsjagden weiterhin für erforderlich. Die Jagdausübungsberechtigen werden daher vom MULNV gebeten, auch in der aktuellen Corona-Situation die Jagden durchzuführen.
Die Hinweise und Empfehlungen für die Durchführung von Gesellschaftsjagden unter Corona-Bedingungen stehen auf unserer Internetseite unter > Info nach Fachgebieten > Umwelt, Abfall und Abwasser > Forstrecht zum Download zur Verfügung.
Az.: 26.2-002/002 gr