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Mitteilungen - Recht, Personal, Organisation
StGB NRW-Mitteilung 89/2023 vom 13.02.2023
Hinweisgeberschutzgesetz – HinSchG – Aktueller Sachstand
Die Geschäftsstelle hatte in der Vergangenheit mehrfach über die nationale Umsetzung dieser EU-Richtlinie informiert. In der Sitzung des Bundesrates vom 10. Februar 2023 hat dieser seine Zustimmung zu dem Gesetzesentwurf der Bundesregierung nicht erteilt. Vor der Abstimmung im Plenum vorgetragene Argumente gegen eine Zustimmung bezogen sich u.a. auf den zu weit gefassten sachlichen Anwendungsbereich des Gesetzes, der die Vorgaben der EU-Richtlinie in einem nicht gebotenen Maße übersteige. Dadurch entstünden bürokratische und wirtschaftliche Belastungen besonders für kleine und mittelständische Unternehmen. Hierdurch werden auch Nachteile für Deutschland im europäischen Wettbewerb befürchtet. Bundesregierung und Bundestag haben nun die Möglichkeit, den Vermittlungsausschuss anzurufen, um mit den Ländern über einen Kompromiss zu beraten.
Für Kommunen wäre ein solches Bundesgesetz nicht unmittelbar rechtlich relevant. Denn dafür bedarf es eines entsprechenden Landesgesetzes. Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes NRW hat der Geschäftsstelle mitgeteilt, dass erst nach endgültiger Verabschiedung des Bundesgesetzes mit dem Entwurf eines Landesgesetzes zu rechnen sei.
Über den weiteren Verlauf des Verfahrens wird die Geschäftsstelle informieren.
Az.: 10.0-14-007