Mitteilungen - Bauen und Vergabe

StGB NRW-Mitteilung 494/2024 vom 15.07.2024

Hochbaustatistikgesetz-Novelle geht in den Vermittlungsausschuss

Die auf Initiative der Bundesregierung vom Bundestag bereits beschlossene Änderung des Hochbaustatistikgesetzes ist vom Bundesrat am 5. Juli 2024 in den Vermittlungsausschuss überwiesen worden. Ziel der Gesetzesänderung ist es, mehr Informationen über kurzfristige Entwicklungen auf dem Wohnungsmarkt zu gewinnen, um daraus Schlüsse für die Wohnungspolitik ziehen zu können.

Zur Erreichung dieses Ziels soll die Baufertigstellungsstatistik zukünftig monatlich erhoben werden – ergänzt durch eine neue Statistik über den Beginn von Baumaßnahmen. Damit könnten die von nationalen und internationalen Stellen identifizierten Datenlücken geschlossen werden, so die Gesetzesbegründung. Es bestehe ein Bedarf nach unterjährigen Statistiken zu Baubeginnen und Baufertigstellungen, um die kurzfristige Entwicklung der Bautätigkeit zeitnah nachzuvollziehen und darauf reagieren zu können. Ebenso seien Daten zur Inanspruchnahme von Mitteln der sozialen Wohnraumförderung erforderlich.

Die Länder fordern eine grundlegende Überarbeitung des vom Bundestag beschlossenen Gesetzentwurfs. Sie argumentieren, die Länder und Kommunen seien derzeit organisatorisch, personell und technisch nicht in der Lage, das Gesetz umzusetzen. Die vorgesehenen Übergangsfristen würden hierfür nicht ausreichen, da der aktuelle Stand der Digitalisierung der Baugenehmigungsverfahren in den Ländern nicht ausreichend berücksichtigt werde. Übergangsweise Hilfslösungen würden zu einem erheblichen Zuwachs an Bürokratie und einem hohen Personalbedarf führen. Das gelte auch für die vorgesehenen zusätzlichen Meldepflichten beim Wohnungsbau. Die Länder sehen hierin einen Widerspruch zu dem zwischen Bund und Ländern geschlossenen Pakt für Planungs-, Genehmigungs- und Umsetzungsbeschleunigung, mit dem die Bürokratiebelastung deutlich reduziert werden soll.

Der Bundesrat hat nun den Vermittlungsausschuss angerufen und zugleich eine Entschließung gefasst, in der die Bundesregierung mit konkreten Vorschlägen aufgefordert wird, das Gesetz im Hinblick auf einen rechtssicheren und ressourcenschonenden Vollzug nachzubessern.

Anmerkung aus kommunaler Sicht

Die Kritik des Bundesrates ist berechtigt und deckt sich in großen Teilen mit der Stellungnahme der kommunalen Spitzenverbände im Rahmen der Verbändeanhörung (hier abrufbar). Das Ziel einer häufigeren und erweiterten Erhebung der Bautätigkeit für statistische Zwecke ist grundsätzlich richtig und sinnvoll. Jedoch wurde im vom Bundestag beschlossenen Gesetzentwurf der dadurch entstehende Erfüllungsaufwand der Kommunen nur unzureichend berücksichtigt. Dies gilt vor allem, soweit der Entwurf eine vollständige Digitalisierung der Baugenehmigungsverfahren voraussetzt, welche noch lange nicht überall erreicht ist.

 

Az.: 20.1.4.6-017/001 ste

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