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Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr
StGB NRW-Mitteilung 281/2020 vom 27.04.2020
Hochlauf und Sicherung des Nahverkehrsangebots
Neben der seit heute in NRW geltenden Maskenpflicht im Nahverkehr stellt der anstehende Hochlauf der Angebote die Verkehrsunternehmen vor eine Herausforderung. Der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) weist im Zuge der Lockerungsmaßnahmen und der damit verbundenen steigenden Nachfrage im ÖPNV auf notwendige Planungsvorläufe hin. Nachdem derzeit vielerorts nur Grundangebote gefahren werden, bedarf es nun frühestmöglicher Information für die Rückkehr zum vollen ÖPNV-Regelbetrieb. Die Verkehrsunternehmen bräuchten entsprechende Vorbereitungszeit, um den Regelbetrieb wieder aufzunehmen. Weiterhin ist zu erwarten, dass der Abstand zu den Fahrerinnen und Fahrern beispielsweise durch Absperrbänder und die ausschließliche Nutzung der hinteren Türen für die Fahrgäste gesichert wird. Um den Abstand zwischen den Fahrgästen bestmöglich zu gewährleisten, schlägt der VDV insbesondere die Entzerrung von Verkehrsspitzen durch eine Staffelung von Anfangs- und Schließzeiten der Schulen vor.
Während andere Bundesländer bereits Bußgelder bei Missachtung der Maskenpflicht festgelegt haben, verzichtet NRW zunächst auf Bußgelder. Bei der Durchsetzung sehen sich die Verkehrsunternehmen insbesondere in der Rolle, auf die Maskenpflicht durch Ansagen und Plakate hinzuweisen. Sollten Fahrgäste aber keine Masken tragen, können die Verkehrsunternehmen die Pflicht weder durchsetzen, noch die Fahrgäste an der Fahrt hindern. Dies bleibt der Polizei und den Ordnungsbehörden vorbehalten. Denn die Maskenpflicht ergibt sich aus § 12a Abs. 2 Nr. 4 der CoronaSchVO und ist nicht separat in den Beförderungsbestimmungen der Verkehrsunternehmen aufgeführt, weshalb sie nicht unter das Hausrecht der Verkehrsunternehmen fällt.
Anmerkung der Geschäftsstelle
Es ist zu begrüßen, dass im ÖPNV nicht nur in NRW, sondern auch bundesweit eine Pflicht zum Tragen der Gesichtsmasken eingeführt und so ein weiterer Flickenteppich von Regelungen verhindert wird. Mobilität hört schließlich weder an Gemeinde-, Verbund- oder Landesgrenzen auf. Für die Kontrolle ist insbesondere auch der soziale Druck erforderlich. Die Verkehrsunternehmen haben zugesichert, durch Ansagen und Plakatierung in Bussen und Bahnen auf die Pflicht hinzuweisen. Gleichzeitig müssen alle Akteure darauf hinweisen, dass eine Gesichtsmaske kein Freibrief für unvorsichtiges Verhalten ist, sondern nur in Kombination mit der Abstandswahrung und Einhaltung der Hygieneregeln einen Beitrag leisten kann.
Der Hochlauf des ÖPNV im Zuge der Lockerung von Beschränkungen des öffentlichen Lebens wird die Verkehrsunternehmen mit Blick auf die Abstandsregelungen vor eine enorme Herausforderung stellen. Hier brauchen die Verkehrsunternehmen nun jede mögliche Unterstützung, denn es besteht die Gefahr, dass Fahrgäste aus Angst sich anzustecken, dem ÖPNV nicht nur kurzfristig, sondern auch langfristig den Rücken kehren. Dies zu verhindern, muss vor dem Hintergrund der Verkehrswende auch Rolle der Kommunen sein, damit der ÖPNV weiterhin seiner Rolle als sicheres Verkehrsmittel und wesentlicher Teil des Mobilitätsmix gerecht wird. Erfreulich ist, dass die Menschen in diesen Zeiten stark auf das Fahrrad als individuelles Verkehrsmittel zurückgreifen. Somit werden auch Kapazitäten im ÖPNV geschaffen, wo es nun darum geht, in den Hauptverkehrszeiten mit maximalem Fahrzeug- und Personaleinsatz die Angebote so zu fahren, dass sich die Menschen sicher fühlen.
Eine besondere Herausforderung ergibt sich durch die derzeit krisenbegingt wegbrechenden Fahrgeldeinnahmen, die aufgrund von bundesweiten Fahrgastrückgängen bis 90 Prozent Milliardenlücken in der ÖPNV-Finanzierung aufreißen. Hinzu kommt der absehbar notwendige Einsatz von mehr Fahrzeugen mit jeweils weniger Fahrgästen, beispielsweise in der Schülerbeförderung. Erste getroffene Maßnahmen zur Sicherung der ÖPNV-Finanzierung und Rettung der Verkehrsunternehmen sind insbesondere die vorzeitige Auszahlung von Landeszuschüssen an die Verkehrsunternehmen zur Liquiditätssicherung.
Bund, Länder, Kommunen und Verkehrsunternehmen suchen derzeit nach praktikablen und rechtssicheren Finanzierungswegen, um private wie öffentliche Verkehrsunternehmen dauerhaft zu retten und somit das System auch mittel- bis langfristig aufrechtzuerhalten. Auch wenn der ÖPNV in der Aufgabe der Länder liegt, wird dies ohne massive finanzielle Unterstützung des Bundes, unter anderem durch Aufstockung der Regionalisierungsmittel und Schaffung eines kommunalen Schutzschirms, nicht möglich sein.
Az.: 33.3.2-001/003