Mitteilungen - Umwelt, Abfall, Abwasser

StGB NRW-Mitteilung 709/2014 vom 06.11.2014

Hochwasserschutzprogramm für Deutschland beschlossen

Mit einem umfassenden Maßnahmenbündel wollen Bund und Länder den Schutz vor künftigen Hochwassern verbessern. Auf ihrer Konferenz vom 22. bis 24. Oktober 2014 in Heidelberg beschlossen die Umweltminister von Bund und Ländern ein länderübergreifendes Hochwasserschutzprogramm. Dieses umfasst eine detaillierte Liste mit Projekten, die in den nächsten Jahren umgesetzt werden sollen. Dazu gehören beispielsweise Deichrückverlegungen und Flutpolder sowie die Beseitigung von Schwachstellen bei bestehenden Hochwasserschutzanlagen.

Insgesamt wurden in den Ländern 29 überregionale Projekte zur Deichrückverlegung sowie 57 zur gesteuerten Hochwasserrückhaltung — also im Wesentlichen Flutpolder - festgelegt und 16 Projekte zur Beseitigung von Schwachstellen identifiziert. Wenn das Nationale Hochwasserschutzprogramm umgesetzt ist, werden die Flüsse 20.000 Hektar mehr Raum durch renaturierte Auen haben. Durch steuerbare Polder sollen zudem rund 1.180 Millionen Kubikmeter zusätzliches Rückhaltevolumenvolumen entstehen. Die „Liste prioritärer Maßnahmen“ führt die geplanten Projekte nach Flussgebieten und Bundesländern im Einzelnen auf. In NRW sind danach vier Maßnahmen der Hochwasserrückhaltung, zwei Maßnahmen zur Beseitigung von Schwachstellen und eine Maßnahme zur Wiedergewinnung von natürlichen Rückhalteflächen vorgesehen.

Ersten Abschätzungen zufolge könnte allein der Bau der geplanten Flutpolder an der Elbe bei einer optimalen Steuerung theoretisch Pegelsenkungen von bis zu 79 Zentimetern erzielen. Für die Donau wäre unter diesen Bedingungen sogar eine Scheitelabsenkung von maximal 1,60 Meter möglich. Die vorläufig ermittelte Gesamtsumme der erforderlichen Haushaltsmittel für alle Maßnahmen beträgt rund 5,4 Milliarden Euro. Es ist vorgesehen, dass der Bund die Länder über einen Sonderrahmenplan „Präventiver Hochwasserschutz“ bei der Umsetzung der Maßnahmen finanziell unterstützt. Bei der Umsetzung des Nationalen Hochwasserschutzprogramms wird der Bund die Koordinierungsrolle übernehmen und gemeinsam mit den Ländern das Programm kontinuierlich weiterentwickeln.

Anmerkung

Die Verabschiedung des Nationalen Hochwasserschutzprogramms durch Bund und Länder ist im Grundsatz zu begrüßen. Hochwasservorsorge kann in den Flussgebieten nur länderübergreifend und unter Einbindung der Kommunen vorangebracht werden. Extreme Hochwasserereignisse wie zuletzt im Sommer 2013 zeigen auf, wie wichtig vorbeugender Hochwasserschutz ist. Allein die Kosten für die Schadensbeseitigung der Hochwasserereignisse an der Elbe im Sommer 2002 und an Elbe, Donau und Rhein im Juni 2013 betrugen ohne die versicherten Schäden rund 20 Milliarden Euro.

Nach Auffassung der kommunalen Spitzenverbände darf es nunmehr aber nicht bei Absichtserklärungen bleiben. Vielmehr müssen die angekündigten Maßnahmen zum Hochwasserschutz zügig umgesetzt und auch entsprechend finanziert werden. Zu Letzterem bleiben allerdings noch Fragen offen. So gehen die Länder davon aus, dass der Bundesanteil an der Finanzierung der Förderung des Hochwasserschutzes bei 70 Prozent liegt. Die Umweltministerkonferenz hat daher Bundestag und Bundesregierung aufgefordert, die Finanzausstattung des Plans deutlich anzuheben.

In einer ersten Tranche soll der Bund zunächst 1,2 Milliarden Euro im sogenannten „Sonderrahmenplan präventiver Hochwasserschutz“ für eine Programmlaufzeit von zehn Jahren bereitstellen. Neben der Umsetzung aller angekündigten Maßnahmen müssen Bund und Länder auch weiterhin den baulichen Hochwasserschutz „vor Ort“ in den Kommunen unterstützen und bei der jährlich neu festzulegenden Priorisierung der Maßnahmen aus dem „Nationalen Hochwasserschutzprogramm“ auch die kommunale Ebene mit einbinden.

Das Nationale Hochwasserschutzprogramm sowie die nach Flüssen und Bundesländern gegliederte Maßnahmenliste steht den StGB NRW-Mitgliedskommunen im Mitgliederbereich des StGB NRW-Internetangebots unter Rubrik Fachinfo & Service ≥ Fachgebiete ≥ Umwelt/Abfall und Abwasser zum Download zur Verfügung.

Az.: II gr-ko

ICON/icon_verband ICON/icon_staedtebau ICON/icon_recht ICON/icon_finanzen ICON/icon_kultur ICON/icon_datenverarbeitung ICON/icon_gesundheit ICON/icon_verkehr ICON/icon_bau ICON/icon_umwelt icon-gemeindeverzeichnis icon-languarge icon-link-arrow icon-login icon-mail icon-plus icon-search