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Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft
StGB NRW-Mitteilung 200/2011 vom 19.04.2011
Höhe der Entschädigung bei Verlegung eines Mittelspannungskabels
Ein Stromversorgungsunternehmen beabsichtigt, zur Erhöhung der Versorgungssicherheit in der Region im städtischen Grundstück ein 20 kV Mittelspannungskabel mit einer Länge von rd. 300 m zu verlegen. Eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit soll zulasten der Stadt im Grundbuch eingetragen werden.
Das Unternehmen bietet als Vergütung eine einmalige Entschädigung von 3,00 Euro/lfd. Meter an. Zwecks Beurteilung, ob diese Entschädigung angemessen ist, werden die Städte und Gemeinden um Mitteilung gebeten, ob und ggf. in welcher Höhe in etwa gleichgelagerten Fällen Entschädigungen für die Verlegung von Kabeln in Grundstücken durch Stromversorgungsunternehmen gezahlt wurden.
Az.: II/3 815-00