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StGB NRW-Mitteilung 141/2015 vom 19.02.2015
Höhere Ausgaben für Kinder- und Jugendhilfe in NRW 2013
Im Jahr 2013 wurden in Nordrhein-Westfalen 7,7 Mrd. Euro für Leistungen und Aufgaben der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe ausgegeben. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als statistisches Landesamt mitgeteilt hat, waren das 525 Mio. Euro bzw. 7,4 % mehr als ein Jahr zuvor. Nach Abzug von Einnahmen (Gebühren, Teilnahmebeiträge u. Ä.) in Höhe von 562 Mio. Euro hätten sich die Nettoausgaben auf 7,1 Mrd. Euro belaufen.
Von den Gesamtausgaben in Höhe von 7,7 Mrd. Euro entfielen 4,5 Mrd. Euro auf die Einrichtungen der Jugendhilfe; das sei 8,6 % mehr als im Jahr 2012. Weitere 3,2 Mrd. Euro seien in die Einzel- und Gruppenhilfe (+5,6 %) geflossen.
Der überwiegende Teil (53,5 %) der Ausgaben in der Kinder- und Jugendhilfe in Nordrhein-Westfalen sei für den Bereich der Kindertagesbetreuung aufgewendet worden. Die Ausgaben im Jahr 2013 lagen nach Mitteilung von Information und Technik hier bei 4,1 Mrd. Euro (+9,0 %). Ein Jahr zuvor habe dieser Betrag noch bei 3,8 Mrd. Euro gelegen. Den Schwerpunkt im Bereich der Einzel- und Gruppenhilfen hätten die Bereiche Hilfen zur Erziehung, Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche, die Hilfen für junge Volljährige sowie vorläufigen Schutzmaßnahmen gebildet. 2013 hätten sich die Ausgaben für diesen Leistungsbereich auf 2,3 Mrd. Euro belaufen. Das seien 84 Mio. Euro (+3,8 %) mehr als im Jahr 2012. (Quelle: IT.NRW)
Az.: III/2 701