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Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft
StGB NRW-Mitteilung 13/2015 vom 19.12.2014
Höhere Grunderwerbsteuer in NRW
Der Landtag von Nordrhein-Westfalen hat am 18.12.2014 in dritter Lesung das Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Festsetzung des Steuersatzes für die Grunderwerbsteuer verabschiedet. Bei der namentlichen Abstimmung stimmten 118 Abgeordnete dem Gesetzentwurf zu; 99 stimmten dagegen. Mit dem Gesetz, vorgelegt von den Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, wird der Steuersatz bei der Grunderwerbsteuer ab dem 01.01.2015 von 5 v.H. auf 6,5 v.H. erhöht.
Az.: IV/1 922-10