Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr

StGB NRW-Mitteilung 342/2008 vom 08.05.2008

Höhere Lkw-Maut wird geprüft

Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung befasst sich erneut mit der Lkw-Maut. Die Einnahmen aus der Lkw-Maut decken die Kosten für den Lkw-Verkehr nicht ab. Ein weiterer Anstieg der Lkw-Maut wird erneut zu Diskussionen um Ausweichverkehre führen.

Dem BMVBS liegt seit Ende November 2007 der Endbericht zum Forschungsauftrag „Aktualisierung der Wegekostenrechnung für die Bundesfernstraßen in Deutschland“ im Auftrag des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung vor. Das Gutachten wurde von der ProgTrans AG Basel und dem Institut für Wirtschaftspolitik und Wirtschaftsforschung der Universität Karlsruhe (IWW) erstellt. Die Hauptergebnisse der Wegekostenrechnung für die deutschen Bundesfernstraßen sind entsprechend der Berechnungen von ProgTrans / IWW wie folgt:

Bundesautobahnen 2005 2007 2008 2010 2012

Gesamtkosten (Mrd. Euro)
9,53
10,57
10,99
11,74
12,74

Kosten Lkw ab 12 Tonnen(Mrd. Euro)
4,08
4,72
4,84
5,20
5,65
Spezifische Wegekosten je Lkw-Kilometer (Euro/Fahrzeugkilometer)
0,16
0,17
0,17
0,17
0,18

In diesem Zusammenhang ist auch von großem Interesse, welche Kosten bei den Bundesfernstraßen außerhalb der Bundesautobahnen entstehen. Hier hat die Wegekostenrechnung folgende Ergebnisse erbracht.

Bundesstraßen 2005 2007 2008 2010 2012

Gesamtkosten (Mrd. Euro)
8,66
9,23
9,51
10,09
10,74

Kosten Lkw ab 12 Tonnen(Mrd. Euro)
2,18
2,55
2,62
2,78
2,98
Spezifische Wegekosten je Lkw-Kilometer (Euro/Fahrzeugkilometer)
0,26
0,29
0,29
0,31
0,32

Die in Deutschland erhobenen Maut-Sätze nach § 1 Mauthöheverordnung liegen zwischen 9,7 Cent pro Kilometer und 16 Cent pro Kilometer entsprechend der Anzahl der Achsen, des Gewichts und der Schadstoffklasse der Fahrzeuge. Das heißt, dass die Maut auf Bundesautobahnen durchweg zu niedrig angesetzt war, um die von schweren Lkw verursachten Wegekosten abzudecken. Die Wegekostenrechnung zeigt darüber hinaus auch, dass die auf den Bundesautobahnen anfallenden Wegekosten nur etwas mehr als die Hälfte der Wegekosten auf Bundesfernstraßen ausmachen. Gemeindestraßen wurden in die Wegekostenrechnung nicht eingeführt. Daher bestehen auch keine Aussagen zur Höhe der Gesamtkosten, die durch schwere Lkw bei der Benutzung von Gemeindestraßen anfallen. Desgleichen ist auch nichts über die spezifischen Wegekosten je Lkw-Kilometer auf Gemeindestraßen bekannt.

Der Endbericht „Aktualisierung der Wegekostenrechnung für die Bundesfernstraßen in Deutschland“ ist als Zusammenfassung herunter zuladen von der Internetadresse www.allianz-pro-schiene.de.

Az.: III 644-05

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