Mitteilungen - Bauen und Vergabe

StGB NRW-Mitteilung 722/2017 vom 13.11.2017

Höhere Schwellenwerte für europaweite Vergaben

Zum 01.01.2018 werden — turnusmäßig — neue EU-Schwellenwerte in Kraft treten. Aus kommunaler Sicht ist erfreulich, dass die derzeitigen Schwellenwerte eine erhebliche Anhebung erfahren werden. Die entsprechende EU-Verordnung wird hierzu in Kürze veröffentlicht. Folgende neue Schwellenwerte werden vorgesehen: 

  • Bauaufträge: 5.548.000 Euro (bisher: 5.225.000 Euro)  
  • Liefer- und Dienstleistungen: 221.000 Euro (bisher: 209.000 Euro) 
  • Sektorenbereich — Bau: 5.548.000 Euro (bisher: 5.225.000 Euro) 
  • Sektorenbereich — Liefer- und Dienstleistungen: 443.000 Euro (bisher: 418.000 Euro) 
  • Obere und oberste Bundesbehörden: 144.000 Euro (bisher: 135.000 Euro)  

Die Neuregelungen treten aufgrund der in § 106 Abs. 1 GWB vorgesehenen dynamischen Verweisung unmittelbar zum 01.01.2018 in Kraft. Das Bundeswirtschaftsministerium wird zudem die neuen Schwellenwerte unverzüglich nach Veröffentlichung im EU-Amtsblatt noch im Bundesanzeiger bekannt machen. Dies hat allerdings nur deklaratorische Bedeutung.

Az.: 21.1.1.2-004/001

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