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StGB NRW-Mitteilung 426/2012 vom 06.08.2012
Höhere Sozialhilfeausgaben 2011
Die Ausgaben für Leistungen der Sozialhilfe gemäß dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) waren im Jahr 2011 um 4,8 Prozent höher als im Vorjahr. Wie Information und Technik Nordrhein?Westfalen als Statistisches Landesamt mitteilt, gaben die Träger brutto 6,3 Milliarden Euro für Sozialhilfe aus. Abzüglich der Einnahmen in Höhe von 488 Millionen Euro, die größtenteils aus Erstattungen durch andere Sozialleistungsträger resultierten, beliefen sich die Nettoausgaben in Nordrhein?Westfalen auf rund 5,8 Milliarden Euro. Je Einwohner wurden in NRW im Jahr 2011 umgerechnet 326 Euro für Sozialhilfeleistungen aufgewendet, 2010 waren es noch 312 Euro gewesen.
Leistungen nach dem fünten bis neunten Kapitel des SGB XII hatten mit 75,0 Prozent den größten Anteil an den Nettoausgaben. Hierbei handelt es sich um Hilfen in besonderen Lebenslagen und Hilfen zur Gesundheit (5,6 Prozent), Eingliederungshilfe für behinderte Menschen (56,0 Prozent) oder bei Pflegebedürftigkeit (13,5 Prozent). Die reinen Ausgaben für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (viertes Kapitel SGB XII) betrugen 20,1 Prozent der Gesamtausgaben. Die restlichen 4,8 Prozent entfielen auf den Bereich der Hilfe zum Lebensunterhalt (drittes Kapitel SGB XII). Überörtliche Träger finanzierten knapp zwei Drittel (64,5 Prozent) der Bruttoausgaben der Sozialhilfe (rund 4,1 Mrd. Euro), das restliche Drittel (rund 2,2 Mrd. Euro) wurde von den zuständigen örtlichen Trägern aufgebracht.
Az.: III 806-3