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Mitteilungen - Bauen und Vergabe
StGB NRW-Mitteilung 93/2016 vom 30.11.2015
Höhere Vergabe-Schwellenwerte
Mittels mehrerer delegierter Verordnungen vom 24. November 2015 hat die Europäische Kommission die Schwellenwerte für die Vergabe öffentlicher Aufträge zum 1. Januar 2016 geringfügig erhöht. Öffentliche Aufträge, die die neuen Schwellenwerte erreichen oder übersteigen, müssen daher verbindlich EU-weit ausgeschrieben werden. Für Bauleistungen seigt der Wert auf 5.225.000 Euro (zuvor 5.186.000 Euro) und für Liefer- und Dienstleistungen auf 209.000 Euro (zuvor 207.000 Euro). Die Verordnungen wurden im ABl. L 307 vom 25.11.2015, S. 5ff. veröffentlicht. Das Amtsblatt kann unter http://eur-lex.europa.eu/oj/direct-access.html abgerufen werden.
Az.: II/1 21.1.1.2-004