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Mitteilungen - Verband Intern
StGB NRW-Mitteilung 117/1997 vom 05.03.1997
Höherer Deckungsschutz in der Vermögenseigenschadenversicherung
Bislang konnten Kommunen und kommunale Einrichtungen in der Vermögenseigenschadenversicherung des Gemeinde-Versicherungsverbandes (GVV) zur Abdeckung der durch Fahrlässigkeit verursachten Eigenschäden Versicherungsschutz bis zu einer Deckungssumme von max. 500.000 DM pro Versicherungsfall vereinbaren. Der GVV hat dieses Angebot jetzt erweitert und bietet Deckungsschutz bis zu 1 Mio. DM pro Versicherungsfall an.
Der GVV folgt damit dem wachsenden Bedürfnis, den kommunalen Haushalt auch gegen die finanziellen Folgen außergewöhnlicher Großschäden abzusichern. Das besondere Interesse an erweiterten Deckungsmöglichkeiten - gerade im Fahrlässigkeitsbereich - wurde und wird zunehmend vor allem aus dem Bereich der kommunalen Betriebe, Gesellschaften und Versorgungsunternehmen an den GVV herangetragen.
Nicht zuletzt deshalb bietet der GVV auch alternativ die separate Absicherung der Großrisiken nur aus der Tätigkeit von Geschäftsführern, Aufsichtsratsmitgliedern, leitenden Angestellten und vergleichbaren Funktionsträgern von kommunalen Einrichtungen mit der neuen Höchstdeckungssumme an. Dies soll der besonderen Sorge um die oft schwerwiegenden finanziellen Folgen aus nicht auszuschließendem Fehlhandeln von Funktionsträgern in exponierter Position Rechnung tragen. Voraussetzung hierfür ist natürlich eine ausreichende Grunddeckung der kommunalen Einrichtung.
Der GVV ist davon überzeugt, daß er mit diesem Schritt eine sinnvolle Ergänzung zur individuellen Gestaltung und Schaffung umfassenden Deckungsschutzes für das Risiko von Vermögenseigenschäden vorgenommen hat.
Weitere Auskünfte erteilt der GVV, Aachener Str. 1040, 50858 Köln, Tel. 0221/4893-324, -325, -330 und -332.
Az.: G/2 00-18