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Mitteilungen - Bauen und Vergabe
StGB NRW-Mitteilung 655/2015 vom 14.10.2015
Höheres Kreditvolumen zur Finanzierung von Flüchtlingsunterkünften
Die KfW unterstützt die Kommunen in Deutschland kurzfristig bei der Bereitstellung von Flüchtlingsunterkünften. Hierfür wurde im Rahmen des bestehenden Förderprogramms IKK — Investitionskredit Kommunen (208) eine Sonderfazilität „Flüchtlingsunterkünfte“ geschaffen, welche Investitionskredite für den Neu- und Umbau, den Erwerb, die Modernisierung sowie die Ausstattung von Flüchtlingsunterkünften zur Verfügung stellt (siehe auch zuletzt unsere Mitteilung 571/2015 vom 28.09.2015).
Aufgrund der weiterhin enormen Nachfrage hat die KfW abermals das verfügbare Gesamtvolumen aufgestockt. Es stehen nun weitere 500 Millionen Euro über die Sonderförderung zinsfrei zur Verfügung. Der Zinssatz ist auf 10 Jahre festgeschrieben (wobei die Laufzeit auch 20 oder 30 Jahre betragen kann). Die Anträge werden wie bisher in der Reihenfolge ihres Eingangs zugesagt. Ist auch die aufgestockte Sonderfazilität ausgeschöpft, können kommunale Investitionen im Zusammenhang mit der Unterbringung von Flüchtlingen über das normale KfW-Programm 208 „Investitionskredit Kommunen“ zinsgünstig über die KfW finanziert werden.
Die genauen Förderbedingungen finden sich im Internet unter www.kfw.de/208. Außerdem ist für Mitgliedskommunen ein Merkblatt im StGB NRW-Internet abrufbar (Mitgliederbereich unter der Rubrik Fachinfo & Service/Fachgebiete/Bauen und Vergabe sowie unter der Rubrik Info-Service Flüchtlinge/Vergabe und Beschaffung).
Az.: II/1 20.1.4.11-002