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Mitteilungen - Recht, Personal, Organisation
StGB NRW-Mitteilung 833/2004 vom 15.11.2004
Hotline des Bundesamtes zu Integrationskursen
Nach wiederholter Kritik des DStGB an fehlenden Informationsangeboten des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge zu der Umsetzung des Zuwanderungsgesetzes, hat das Bundesamt nun endlich sein Serviceangebot im Bereich der Integration erweitert. Das Bundesamt weist darauf hin, dass Mitarbeiter/innen des Bundesamtes ab sofort über Service-Hotlines telefonisch Fragen zur Durchführung der Integrationskurse (Sprach- und Orientierungskurse), insbesondere im Hinblick auf die Umsetzung des Zuwanderungsgesetzes zum 01.01.2005, beantworten. Anfragen zu diesem Thema können auch elektronisch über speziell eingerichtete E-Mail-Adressen an das Bundesamt gerichtet werden. Auf der Homepage des Bundesamtes www.bamf.de finden sich Hinweise zu den Zeiten, in denen die Telefon-Hotline betrieben wird:
Montag bis Donnerstag von 9.00 Uhr bis 16.00 Uhr, Freitag von 8.30 Uhr bis 15.00 Uhr
Es werden zielgruppenorientiert jeweils drei Servicenummern und
E-Mail-Adressen eingerichtet:
zur Beantwortung allgemeiner Fragen der institutionellen Integrationskursträger zum Zulassungsverfahren, zur Organisation und dem Ablauf der Integrationskurse Hotline Integrationskursträger, Telefon: 0911 / 943 6363, E-Mail: info.integrationskurstraeger@bamf.bund.de
zur Beantwortung fachspezifischer Fragen der Ausländerbehörden und sonstiger am Verfahren beteiligter Behörden
Beratungsportal Ausländerbehörden und sonstiger Behörden, Telefon: 0911/ 943 6380, E-Mail: info.behoerden@bamf.bund.de
zur Beantwortung von Bürgeranfragen zu Integrationskursen
Bürgerservice, Telefon: 0911 / 943 6390, E-Mail: info.buerger@bamf.bund.de.
Dieses Serviceangebot dient zur Vorbereitung und Begleitung der bundesweiten Einführung von Integrationskursen für Ausländer und Spätaussiedler.
Az.: I 804