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Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft
StGB NRW-Mitteilung 655/2013 vom 29.08.2013
Hundebestandsaufnahme durch private Unternehmen
Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen (LDI NRW) hat seine Informationsschrift zur Hundebestandsaufnahme durch private Unternehmen überarbeitet und angepasst. Im Zuge der Überarbeitung hat es auch ein Gespräch zur Abstimmung der rechtlichen Probleme mit dem Städte- und Gemeindebund NRW gegeben. Die Informationsschrift, die u. a. ein Anforderungsprofil für die Durchführung von Hundebestandsaufnahmen durch private Unternehmen enthält, ist auf der Homepage des LDI NRW unter www.ldi.nrw.de (Datenschutz > Datenschutzrecht > Kommunales) abrufbar.
Az.: IV/1 933-01