Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 655/2013 vom 29.08.2013

Hundebestandsaufnahme durch private Unternehmen

Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen (LDI NRW) hat seine Informationsschrift zur Hundebestandsaufnahme durch private Unternehmen überarbeitet und angepasst. Im Zuge der Überarbeitung hat es auch ein Gespräch zur Abstimmung der rechtlichen Probleme mit dem Städte- und Gemeindebund NRW gegeben. Die Informationsschrift, die u. a. ein Anforderungsprofil für die Durchführung von Hundebestandsaufnahmen durch private Unternehmen enthält, ist auf der Homepage des LDI NRW unter www.ldi.nrw.de (Datenschutz > Datenschutzrecht > Kommunales) abrufbar.

Az.: IV/1 933-01

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