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Mitteilungen - Recht, Personal, Organisation
StGB NRW-Mitteilung 423/2003 vom 23.05.2003
Hundegesetz und Anerkennung von Verhaltensprüfungen
Das Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz NRW hat eine aktualisierte Aufstellung von Personen und Einrichtungen (Vereine, Hundeschulen etc.), deren Verhaltensprüfungen vom Ministerium anerkannt sind, aufgestellt. Die Anerkennungen sind befristet und werden nach Inkrafttreten der Durchführungsverordnung zum Landeshundegesetz erneuert. Die Erlasse vom Oktober 2002 (Az: VI-5-4200-5018) sowie der Erlaß vom 28.12.2000 (Az.: VI-5-4200-5018 VDH-Vereine) werden durch den Erlaß vom 13.05.2003 ersetzt.
Abweichend von der Regelung im Erlaß vom 16.11.2000, zuletzt geändert vom 28.12.2002, wird die Begleithundeprüfung sowie der Teamtest des Verbandes für das deutsche Hundewesen (VDH e.V.) aufgrund der neuen Rechtslage seit dem 01.01.2003 nicht mehr anerkannt. Die aktualisierte Liste ist in unserem Intranet unter Fachgebiete - Recht und Verfassung - Landeshundegesetz einzusehen.
Az.: I/2 100-00/3