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StGB NRW-Mitteilung 208/1998 vom 20.04.1998
IAB-Kurzbericht Überbrückungsgeld-Empfänger
Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung hat kürzlich eine Zwischenbilanz zum Überbrückungsgeld vorgelegt. Die Studie hat im wesentlichen folgende Ergebnisse:
Rund 3 Jahre nach der Gründung sind gut 70 % der Geförderten noch immer selbständig. Weitere 5 % üben ihre ehemals geförderte Tätigkeit noch nebenberuflich aus.
12 % sind zwischenzeitlich in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung gewechselt. Nur 11 % der ehemaligen Überbrückungsgeld-Empfänger sind derzeit arbeitslos gemeldet.
Die neu gegründeten Unternehmen schaffen Arbeitsplätze: Fast jeder 2. (45 %) beschäftigt nach 3 Jahren mindestens einen weiteren Mitarbeiter. Insgesamt kommt zu diesem Zeitpunkt auf jeden ursprünglich Geförderten im Durchschnitt ein Mitarbeiter.
Die überwiegende Mehrheit der in Selbständigkeit Verbliebenen blickt verhalten optimistisch in die Zukunft und stellt weitere moderate Beschäftigungswachse in Aussicht.
Auf die Frage, ob sie sich noch einmal selbständig machen würden, äußerten sich 87 % der in Selbständigkeit Verbliebenen zustimmend. Auch diese Aussagen sprechen nach den Verfassern dafür, daß ein Großteil derjenigen Überbrückungsgeld-Empfänger, die in den ersten 3 Jahren nicht aufgaben, das Gröbste überstanden haben. Lediglich 3 % derer, die immer noch selbständig sind, wollten auf keinen Fall den Schritt in die Selbständigkeit wiederholen und 9 % würden dies "wahrscheinlich" nicht wieder tun.
Der Kurzbericht Nr. 1/1998 des IAB kann beim Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung, Regensburger Straße 104 in 90327 Nürnberg angefordert werden.
Az.: III 842