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StGB NRW-Mitteilung 347/2014 vom 27.05.2014

IAB-Kurzbericht zum Mindestlohn

Durch den geplanten Mindestlohn in Höhe von 8,50 Euro werden etwa 60.000 Aufstocker nicht mehr auf Hartz IV angewiesen sein. Das geht aus einer am Mittwoch, dem 16. April 2014 veröffentlichten Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) hervor. Von den insgesamt 1,3 Millionen Aufstockern wird demnach nur ein vergleichsweise kleiner Teil den Hartz-IV-Bezug aufgrund des Mindestlohns beenden können. Hauptursache liegt darin, dass insbesondere 77 Prozent der abhängig Beschäftigten Leistungsbezieher weniger als 32 Stunden in der Woche arbeiten, 60 Prozent weniger als 22 Stunden und ein Drittel weniger als 11 Stunden arbeiten.

Da die Aufstocker mehrheitlich weniger als 22 Stunden in der Woche arbeiten, werden die meisten von ihnen auch nach der Einführung des Mindestlohns von 8,50 Euro weiter Hartz IV benötigen. Der durchschnittliche Stundenlohn der Aufstocker liegt mit rund 6,20 Euro zwar deutlich unter dem geplanten Mindestlohn, der Einkommenszuwachs reicht aber bei den meisten Aufstockern nicht aus, um von Hartz IV unabhängig zu werden. Hinzu kommt: Der überwiegende Teil des Lohnzuwachses wird auf die Hartz-IV-Bezüge angerechnet, das verfügbare Nettoeinkommen der Aufstocker steigt im Durchschnitt lediglich um zehn bis zwölf Euro.

Der Staat wird durch den Mindestlohn dagegen deutliche Minderausgaben an Hartz IV und Mehreinnahmen an Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen erzielen, soweit keine größeren Arbeitsplatzverluste durch den Mindestlohn eintreten. Geht man davon aus, dass die Beschäftigung unverändert bleibt, senkt der Mindestlohn die Ausgaben für Hartz IV um jährlich 700 bis 900 Millionen Euro. Mehr Ausgaben bei Wohngeld und Kinderzuschlag reduzieren die Einsparungen, sodass die Transferausgaben insgesamt um 500 bis 650 Millionen Euro zurückgehen. Hinzu kommen Mehreinnahmen bei den Sozialversicherungsbeiträgen und der Einkommenssteuer in Höhe von vier bis sechs Milliarden Euro, denen allerdings Mindereinnahmen bei den Unternehmenssteuern entgegenstehen. Unterm Strich ergibt sich eine Entlastung der öffentlichen Haushalte zwischen knapp 2,2 und gut drei Milliarden Euro.

Die mittel- bis langfristigen Effekte des Mindestlohnes auf die Zahl der Aufstocker und deren Einkommen hängen entscheidend von der Entwicklung der Beschäftigung ab, betonen die Arbeitsmarktforscher. „Um potenziellen negativen Folgen des Mindestlohnes für arbeitsmarktferne Leistungsbezieher zu begegnen, könnten seitens der Politik flankierende Maßnahmen ergriffen werden“, schreiben die Autoren der IAB-Studie. So würden beispielsweise Lohnkostenzuschüsse den Arbeitsmarkteinstieg für arbeitsmarktferne Gruppen erleichtern. Zudem gewinne die Förderung von Langzeitarbeitslosen durch Qualifizierungsmaßnahmen mit der Einführung des Mindestlohnes an Bedeutung. „Dabei ist zu beachten, dass je nach Ausgestaltung der flankierenden Maßnahmen wiederum fiskalische Kosten entstehen können“, merken die IAB-Forscher dazu an.

Der vollständige IAB-Kurzbericht 7/2014 kann im Internet unter http://doku.iab.de/kurzber/2014/kb0714.pdf abgerufen werden. (Quelle: DStGB Aktuell vom 25.04.14)

Az.: III/2 810-2

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