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Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft
StGB NRW-Mitteilung 377/2008 vom 19.06.2008
ifo-Gutachten zum kommunalen Finanzausgleich
Das Innenministerium NRW hatte im November 2006 das ifo-Institut für Wirtschaftsforschung in München beauftragt, ein Gutachten zur Weiterentwicklung des kommunalen Finanzausgleichs in Nordrhein-Westfalen zu erstellen. Planmäßig sollte das Gutachten bereits im April 2008 vorgelegt werden. Dieses Gutachten ist nunmehr am 10.06.2008 dem Innenministerium übergeben worden. Das über 200 Seiten umfassende Gutachten und eine sog. Management Summary, die eine Zusammenfassung der Ergebnisse auf 8 Seiten enthält, sind für Mitgliedstädte und -gemeinden im Intranet unter „Fachinfo & Service“, „Fachgebiete“, „Finanzen und Kommunalwirtschaft“, „Kommunaler Finanzausgleich“, „Finanzausgleich allgemein“, „Weiterentwicklung des kommunalen Finanzausgleichs - Untersuchungsbereiche und Fragenkatalog 2006“ abrufbar.
Der Innenminister hat in einer Pressemitteilung zur Vorlage des Gutachtens angekündigt, eine breite Diskussion über die Analysen und Ergebnisse des Gutachtens zu führen. Zur Beratung der Landesregierung bei der Umsetzung der Empfehlungen will er eine Kommission einberufen. Darin sollen die Fraktionen im Landtag, die kommunalen Spitzenverbände sowie Innenministerium und Finanzministerium vertreten sein. Die Umsetzung der Gutachtenergebnisse soll ausdrücklich unter intensiver Beteiligung der kommunalen Spitzenverbände erfolgen.
Zu den inhaltlichen Vorschlägen:
Zahlreiche Empfehlungen des Gutachters zur Anpassung und Modernisierung des kommunalen Finanzausgleichs betreffen das Schlüsselzuweisungssystem, über das rund 85 % der Zuweisungen des Gemeindefinanzierungsgesetzes (GFG) verteilt werden. Dazu gehören unter anderem:
- Die Einwohnergewichtung soll beibehalten, aber etwas abgeschwächt werden.
- Der Soziallastenansatz wird für erforderlich gehalten; sein Gewicht soll eher zu- als abnehmen.
- Die Einführung eines Flächenansatzes wird für möglich gehalten. Das Gutachten verweist allerdings darauf, dass die Fläche einer Kommune nur einen schwachen Erklärungsansatz für kommunalen Finanzbedarf biete.
- Der Schüleransatz soll beibehalten werden, allerdings soll die Gewichtung der Schüler nach Schulformen entfallen und nur noch eine Gewichtung nach Ganztags- oder Halbtagsbeschulung erfolgen.
- Neu ist der Vorschlag, einen so genannten "Demografiefaktor" einzuführen, um die negativen finanziellen Folgen abzumildern, die sich in vielen Kommunen des Landes durch sinkende Einwohnerzahlen ergeben. Dazu soll die aktuelle Einwohnerzahl mit der durchschnittlichen Einwohnerzahl der letzten drei Jahre verglichen werden und im Finanzausgleich die höhere der beiden Zahlen angesetzt werden. Rückläufige Einwohnerzahlen machen sich so erst sukzessive und in abgeschwächter Form bemerkbar.
- Bei der Erfassung der Finanzkraft werden differenzierte fiktive Hebesätze für die Realsteuern abgelehnt; der Gutachter spricht sich aber dafür aus, für die Festlegung der Höhe der fiktiven Hebesätze den gewogenen Durchschnitt der Hebesätze in den anderen Flächenländern ohne Nordrhein-Westfalen zugrunde zu legen. Dies würde zurzeit zu einer Absenkung des fiktiven Gewerbesteuerhebesatzes führen.
Im Bereich der zweckgebundenen, finanzkraftunabhängigen Zuweisungen macht der Gutachter einen sehr weitgehenden Vorschlag: Er spricht sich für die Abschaffung aller zweckgebundenen Zuweisungen (Investitionspauschalen, Schul-/Bildungspauschale und Sportpauschale) zugunsten allgemeiner Zuweisungen aus. Alternativ dazu empfiehlt er für eine Übergangszeit, alle Investitionsmittel in je einer Investitionspauschale für Gemeinden, Kreise und Landschaftsverbände zu bündeln, ohne jede sonstige Verwendungsvorgabe. Diese Pauschale soll nach den Kriterien Einwohner, Schüler und Fläche verteilt werden.
Zum weiteren Verfahren:
Die Kommission des Innenministeriums soll nach der Sommerpause ihre Arbeit aufnehmen. Der Finanzausschuss des StGB NRW hat sich bereits in einer ersten Diskussion in seiner Sitzung am 11.06.2008 in Rietberg mit dem Gutachten befasst. Eine vom Ausschuss für Finanzen und Kommunalwirtschaft des StGB NRW einberufene Arbeitsgruppe „GFG-Reform“ wird sich in einer ersten Sitzung noch vor der Sommerpause, nämlich am 25.06.2008, mit den Ergebnissen des Gutachters auseinander setzen.
Az.: IV/1 902-01/9