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StGB NRW-Mitteilung 55/2021 vom 18.02.2021
Im 3. Quartal 2020 wurden in Deutschland rund 24.000 Schwangerschaftsabbrüche gemeldet
Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, waren das 3,7 % weniger als im 3. Quartal 2019. Diese Veränderungsrate liegt im Bereich der üblichen Schwankungen, so dass dieses Ergebnis nicht durch einen Sondereffekt im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie beeinflusst sein muss.
70 % der Frauen, die einen Schwangerschaftsabbruch durchführen ließen, waren zwischen 18 und 34 Jahren alt, 19 % waren zwischen 35 und 39 Jahren. 8 % der Frauen waren 40 Jahre und älter, 3 % waren jünger als 18 Jahre. Rund 41 % der Frauen hatten vor dem Schwangerschaftsabbruch noch kein Kind zur Welt gebracht.
96 % der gemeldeten Schwangerschaftsabbrüche wurden nach der sogenannten Beratungsregelung vorgenommen. Eine medizinische Indikation oder ein Sexualdelikt war in den übrigen 4 % der Fälle die Begründung für den Abbruch. Mehr als die Hälfte der Schwangerschaftsabbrüche (56 %) wurden mit der Absaugmethode (Vakuumaspiration), fast ein Drittel (32 %) wurde medikamentös durchgeführt, vor allem mit dem Mittel Mifegyne® (29 %). 97 % der Eingriffe erfolgten ambulant, davon gut 80 % in Arztpraxen beziehungsweise OP-Zentren und knapp 17 % ambulant in Krankenhäusern.
(Quelle: Destatis)
Az.: 37.0.10-003/003