Mitteilungen - Schule, Kultur, Sport

StGB NRW-Mitteilung 258/2018 vom 16.04.2018

Immaterielles Kulturerbe in NRW

Seit 2003 unterstützt die United Nations Educational, Scientific and Cultural Organization (UNESCO) den Schutz, die Dokumentation und den Erhalt lebendiger Kulturformen etwa aus den Bereichen Tanz, Theater, Musik, mündliche Überlieferungen, Naturwissen und Handwerkstechniken. Mit dem Beitritt zum UNESCO-Übereinkommen zur Erhaltung des immateriellen Kulturerbes im Jahr 2013 hat sich Deutschland verpflichtet, ein entsprechendes bundesweites Verzeichnis zu erstellen.

Es soll die Vielfalt an kulturellen Ausdrucksformen im Bundesgebiet abbilden und enthält derzeit 68 Eintragungen. Einzelne Elemente aus diesem Verzeichnis können für eine von drei UNESCO-Listen des immateriellen Kulturerbes vorgeschlagen werden. 429 Bräuche, Darstellungskünste, Handwerkstechniken und Naturwissen aus aller Welt werden derzeit auf diesen Listen geführt. Das Auswärtige Amt (AA) übermittelt maximal einen eigenständigen Vorschlag pro Jahr.

Die Auswahl für das bundesweite Verzeichnis, das seinerseits die Grundlage für eine Nominierung für eine der UNESCO-Listen des immateriellen Kulturerbes bildet, erfolgt in einem vierstufigen Verfahren. Auf der ersten Stufe führen die Bundesländer ein Ausschreibungsverfahren auf der Grundlage einheitlicher Bewerbungsunterlagen mit Kriterienkatalog durch. Anschließend erfolgt eine Filterung und Weiterleitung von jeweils vier der bei den einzelnen Ländern eingegangenen Vorschläge an das Sekretariat der Kultusministerkonferenz (KMK).

Die Landes-Jury für das immaterielle Kulturerbe in NRW hat kürzlich folgende fünf Traditionen aus 14 eingegangenen Bewerbungen für die Aufnahme in das NRW-Landesinventar empfohlen: Martinstradition, Anlage und Pflege von Flechthecken, Bolzplatzkultur, Brieftaubenwesen sowie Haubergswirtschaft im Siegerland und in angrenzenden Regionen. Zuvor wurden bereits folgende Traditionen in das NRW-Landesinventar aufgenommen: Rheinischer Karneval, Schützenwesen, Flussfischerei an Rhein und Sieg, Bochumer Maiabendfest sowie Osterräderlauf in Lügde. Die Aufnahme in das NRW-Landesinventar wird durch eine feierliche Urkundenverleihung vollzogen.

Auf der zweiten Stufe werden die Vorschlagslisten der Länder durch das Sekretariat der KMK zu einer einheitlichen Liste mit maximal 64 Vorschlägen zusammengeführt, die anschließend durch den KMK-Kulturausschuss beraten und beschlossen wird. 

Auf der dritten Stufe befasst sich ein Expertenkomitee für immaterielles Kulturerbe bei der Deutschen UNESCO-Kommission (DUK) auf der Grundlage sachlicher und objektiver Kriterien mit den Vorschlägen des KMK-Kulturausschusses. Das Expertenkomitee entscheidet in der Sache abschließend darüber, welche Vorschläge in das bundesweite Verzeichnis aufgenommen und welche Vorschläge von dort aus für die UNESCO-Listen nominiert werden sollen.

Auf der vierten Stufe werden die Auswahlempfehlungen des DUK-Expertenkomitees an die KMK und Bundesregierung zur staatlichen Bestätigung übermittelt. Im Anschluss daran beginnt das internationale Anerkennungsverfahren. Über die Aufnahme einer kulturellen Ausdrucksform in eines der drei internationalen Verzeichnisse des immateriellen Kulturerbes („Repräsentative Liste“, „Liste des dringend erhaltungsbedürftigen immateriellen Kulturerbes“, „Register guter Praxisbeispiele“) entscheidet der „Zwischenstaatliche Ausschuss des Übereinkommens“, dem Vertreter 24 gewählter Vertragsstaaten angehören. Es gelten die Prinzipien der regionalen Ausgewogenheit und Rotation. Die Landesstelle für immaterielles Kulturerbe ist seit Februar 2016 an der Universität Paderborn angesiedelt, die weitere Informationen bereithält: https://is.gd/4cTcy3 .

Az.: 43.0.1-008/001

ICON/icon_verband ICON/icon_staedtebau ICON/icon_recht ICON/icon_finanzen ICON/icon_kultur ICON/icon_datenverarbeitung ICON/icon_gesundheit ICON/icon_verkehr ICON/icon_bau ICON/icon_umwelt icon-gemeindeverzeichnis icon-languarge icon-link-arrow icon-login icon-mail icon-plus icon-search