Mitteilungen - Jugend, Soziales, Gesundheit

StGB NRW-Mitteilung 707/2017 vom 20.11.2017

Immer häufiger Heimerziehung in Deutschland

Für 53.300 Kinder oder Jugendliche in Deutschland haben die Jugendämter im Jahr 2016 eine Erziehung in einem Heim oder in einer anderen betreuten Wohnform eingeleitet. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, waren das 20 % mehr neue Heimerziehungen als im Vorjahr. Im Vergleich zu 2014 betrug der Zuwachs sogar 50 %. 

Besonders stark war der Anstieg in der Altersgruppe der männlichen 16- und 17-Jährigen: Hier hat sich die Zahl der begonnenen Heimerziehungen von 7.000 im Jahr 2014 über 14.400 im Jahr 2015 auf 21.600 mehr als verdreifacht. Damit stellten diese Altersjahrgänge mehr als die Hälfte (57 %) aller begonnenen Hilfen für Jungen und junge Männer. Ein Grund für das Plus dürfte die hohe Zahl der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge der letzten Jahre sein. 

Kinder, die zu ihrem eigenen Schutz oder aufgrund widriger Umstände nicht mehr in der Familie versorgt werden können, haben nach Artikel 20 der UN-Kinderrechtskonvention einen Anspruch auf staatlichen Schutz und Beistand. Dazu zählt auch die Sicherstellung ihrer Betreuung in Heimen oder anderen Wohnformen. Nach Artikel 22 der Konvention gilt dies gleichermaßen für Flüchtlingskinder, die von der Familie getrennt leben. (Quelle: Destatis) 

Az.: 35.0.4.5 - 002/002

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